Lediglich auf 12 % des hochrangigen Straßennetzes ist die Beschränkung aufgehoben, dort dürfen Lkw mit der Normalgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Der 1995 aus Lärmschutzgründen verhängte Nacht-60er sei, nachdem die ASFINAG 420 Mio € in den Lärmschutz investiert habe, sei längst überholt und zudem kontraproduktiv, sagt Klacska: Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung steigen laut einer Studie der TU Graz die lokalen Schadstoffemissionen auf Autobahnen. Eine aktuelle Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit belegt außerdem, dass sich die Aufhebung des Nacht-60ers nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
Franz Danninger, Obmann-Stellvertreter fordert ehrliche Diskussionen in der Politik: Wenn einerseits die Geschwindigkeit das Argument war, durch das Überholverbot für Lkw auf der 3. und 4. Spur die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sei die Geschwindigkeitsdifferenz, die durch den Nacht-60er entstehe, ebenso ein Sicherheitsrisiko. Zudem sei Tempo 60 auf hochrangigen Straßen ein Sidherheitsrisiko, weil es für die Lkw-Fahrer ermüdend ist.
