Während die Automobilimporteure bereits schäumen, die ihre IT-Systeme auf die neuen Steuern einstellen müßten, es aber so kurz vor Inkrafttreten der neuen NoVA-Regelungen noch immer Unsicherheit gibt, wie die Details der österreich-spezifischen Zulassungssteuer aussehen, wurden bei der Beratung im Finanzausschuss am 12. Februar 2014 noch Änderungen vorgenommen.
Die vielzitierte Formel – (CO2-Wert des Fahrzeugs minus 90 Gramm) dividiert durch 5 ergibt die NoVA-Prozente. Allerdings sind diese Prozentwerte nun bei Pkw mit 32 (und wie bereits vorher festgelegt) bei Motorrädern mit 20 % „gedeckelt“, jedoch kommen bei Pkw, sofern der CO2-Ausstoss den Grenzwert von 250 Gramm CO2 pro Kilometer übersteigt, je 20 € pro Gramm CO2 dazu.
Bis 15. Februar 2014 abgeschlossene verbindliche Kaufverträge können nach dem alten NoVA-Modell abgerechnet werden, wenn Pkw oder Zweirad bis Ende September 2014 ausgeliefert werden.
Änderungen gegenüber dem Entwurf und der 1. Korrektur gibt es wieder bei den Boni, die bis 31. Dezember 2014 mit 350 € für Diesel und 450 € für Benziner festgelegt wurden. Ab 2015 sind dann für Benziner wie Diesel gleiche Boni vorgesehen: 2015 noch 400 € und ab 1. Jänner 2016 dann 300 €. Der Bonus von maximal 600 € für Umweltfreundliche (Hybrid, E85, Erdgas, Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) der nicht mit den erstgenannten Boni kombinierbar ist, soll bis 31. Dezember 2015 verlängert werden.
Komm.-Rat Burkhard Ernst, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels, erklärt dazu, er könne den immer wieder hervorgehobenen Lenkungseffekt nicht erkennen. Es handle sich in Wirklichkeit um eine Geldbeschaffungsaktion.
