Dieses Vorgehen haben Vertreter des Finanzministeriums kürzlich bei einem „Steuertag“ angekündigt. Die Folgen für den Autohandel wären vor allem bei leistungsstarken und entsprechend hochpreisigen Fahrzeugen fatal: Die Kunden müssten davon überzeugt werden, einen Mehrpreis von mehreren tausend Euro in Kauf zu nehmen. Schlimmstenfalls könnten Kaufverträge platzen – sofern nicht verzweifelte Händler, die um ihr Stückzahlziel kämpfen, selbst „die Krot schlucken“.
Angesichts dieses Szenarios suchen die Branchenvertreter nach einem Ausweg. „Wir hoffen auf eine Übergangslösung für Fahrzeugauslieferungen bis zur Jahresmitte“ sagt Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure. Komm.-Rat Ing. Josef Schirak, Einzelhandelssprecher im Bundesgremium des Fahrzeughandels, geht nach den jüngsten Gesprächen mit dem Finanzministerium ebenfalls davon aus, dass der „Worst Case“ abgewendet werden kann: „Wir hoffen auf eine Lösung, die unseren Vorstellungen zumindest zum Teil entspricht.“
Mit definitiven Aussagen seitens des Ministeriums wird in den kommenden Tagen gerechnet. Am 24. 1. ist jedenfalls die (lediglich zweiwöchige) Begutachtungsfrist für die Kfz-Steuerreform zu Ende, in Kraft treten werden die Änderungen aus heutiger Sicht Anfang März.
