Nach vorläufiger Insolvenz sollte Wiesmann von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, so das Konzept. Doch das für die Sanierung notwendige Geld war bis Freitag nicht wie erwartet überwiesen worden. Die Gläubiger lehnten dieses Vorhaben daher ab.
Ein kleiner Funken Hoffnung besteht für die Mitarbeiter jedoch: Sollte doch noch ein Zuschuss für das laufende Insolvenzverfahren überwiesen werden, könnte die Stilllegung des Betriebs noch verhindert werden, da keine zeitliche Frist festgesetzt ist.
