Schirak glaubt, dass die Entscheidung „angesichts der bislang eher bescheidenen Rolle von Chevrolet im Markt aber nicht wirklich ein Rettungsanker für Opel bzw. Vauxhall ist“. Was das Chevrolet Händlernetz betreffe, habe man „in der Chefetage bei GM zunächst wohl keine Gedanken verschwendet“. Bleibe nur zu hoffen, „da in Österreich Chevrolet-Händlerverträge meist an Opel-Standorten platziert sind", dass Schadensbegrenzung angesagt ist. „Exklusive Chevrolet-Händler werden sich jedoch plötzlich in ihrer Existenz gefährdet sehen müssen.“
Schirak hofft auf „die Fairness eines Weltkonzerns wie General Motors in Form von auch die Händlerseite befriedigenden finanziellen Lösungen.“ Gleichzeitig verweist er auch darauf, dass im „Falle eines Falles“ eine gewisse Abfederung durch das „Investitionsersatzgesetz“ und auf das erst vor kurzer Zeit in Kraft getretene „Händlerschutzgesetz“ (KraSchG) möglich erscheint. Aus Sicht des Konzerns möge die Entscheidung richtig sein, „allein aber die überfallsartige, öffentliche Ankündigung ohne Vorabinformation der davon betroffenen Händlerpartner ist eines GM-Konzerns unwürdig“.
Einmal mehr zeige sich aus Sicht der Interessenvertretung, „die wohl fundierte Forderung nach Beibehaltung des Mehrmarkenvertriebs, zumal leider davon auszugehen ist, dass dem Fall Chevrolet weitere folgen könnten. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.“ Wie Schirak meint, sollte diese Entwicklung „auch in Brüssel die Alarmglocken schrillen“ lassen, wenn es darum gehe, „bewährte und gewachsene Strukturen im Fahrzeughandel nicht völlig den Bach hinunter gehen zu lassen“, so wie dies mit der GVO-Novellierung 2013 eingeleitet wurde.
