Mit der Idee, Radfahrer und Fußgänger in Wien trotz Rotlichts die Kreuzung queren zu lassen, hat ein Verkehrswissenschafter via Radio aufhorchen lassen. Er beruft sich dabei auf Paris, wo man das auch dürfe, und außerdem stärke das die Eigenverantwortung. Der Herr Verkehrswissenschafter hätte nur ein wenig südlicher seine Oberflächenrecherche anzusetzen brauchen, um zu einer ganz anderen Erkenntnis zu kommen: In Italien hat der Zebrastreifen in der Regel vor allem Dekorationswert.

 

Auf allen Testanlagen in Bangladesh beispielsweise, einem punkto Sicherheitstechnik fortschrittlichen Land, sind die Verkehrsteilnehmer bereits heute bei allen Ampelfarben de facto berechtigt, ihren Vorrang auszuspielen. Das System ist derzeit noch nicht 100 % ausgereift und die menschlichen Verluste dementsprechend hoch: Weil es keine Exekutive gibt, die dagegen vorgehen würde. Nachts herrscht dort sowieso Verkehrsanarchie, auch ohne dass Ampeln auf Rot geschaltet werden müssten.

 

Die Rechtsgrundlagen zu „zerbröseln“ wäre also der richtige Weg, wenn man dem Wiener Verkehrsprofessor einen Tipp geben darf. Vor allem erspart man Kindern, die bei roten Ampeln sowieso am liebsten über die Kreuzung laufen würden, den mühevollen Weg der Verkehrserziehung. Mit seinem Vorschlag kann der Gelehrte sicher auch jede Menge Freunde bei den Versicherungen gewinnen, die schon auf mehr derartige Vorschläge „brennen“, um endlich mehr für Verkehrsopfer bezahlen zu dürfen.

 

Und noch ein kleiner Tipp für ambitionierte Verkehrswissenschafter: Es gibt bereits Rechtsgrundlagen für den Straßenverkehr. Da steht auch drin, was Gelbblinken an der Ampel bedeutet – was eine Möglichkeit wäre, wenn auch für Spitzenzeiten untauglich.

 

Untersuchungen, wo wann wie viele Autos fahren, gibt es übrigens: am Institut für Verkehrswissenschaften.