Lt. KSV sind von den 340 im Juli gegründeten GmbH light 147 mit anderen, bereits bestehenden Unternehmen verknüpft, 56 davon wurden überhaupt von namhaften und etablierten Unternehmen gegründet. „Damit ist der Hauptgrund der GmbH light-Befürworter widerlegt“, so Gerhard Wagner, Prokurist der KSV1870.
Es seien nicht die „echten“ Startups, die von dieser neuen Unternehmensform profitieren, sondern vor allem jene, die nun kostengünstig die Möglichkeit haben, die Vorteile dieser neuen Unternehmensform in Anspruch zu nehmen. Bei Gründung einer GmbH light fallen geringere Steuern und Notariatskosten an. Auch die Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung muss nicht mehr von den neuen Firmen getragen werden. Ganz abgesehen davon, dass von den nötigen 10.000 € lediglich 5.000 € sofort aufgebracht werden müssen.
Das kann für Gläubiger, die sich im Vorfeld nicht ausreichend über die Vermögenslage ihres Geschäftspartners informieren, im Falle des Falles zum Stolperstein werden – darauf habe der KSV1870 als Gläubigerschutzverband bereits ausführlich hingewiesen, sagt Wagner. „Wir empfehlen unseren Kunden, sich noch intensiver als bisher zu informieren, wenn sie Geschäfte mit einer GmbH abschließen. Wo so wenig Kapital eingebracht werden muss, wird es für Gläubiger noch schwieriger, ihre Rechte durchzusetzen, wenn ihr Schuldner zahlungsunfähig wird“, so KSV-Vorstand Johannes Nejedlik.
