Dies wurde bei einer Informationsveranstaltung in St. Pölten deutlich, zu der die niederösterreichische Landesinnung der Kfz-Techniker sowie die im Wiener Landesgremium des Fahrzeughandels organisierten Teilehandelsvertreter geladen hatten. Dass Autohersteller Garantieansprüche verweigern, weil Servicearbeiten in ungebundenen Werkstätten durchgeführt oder Teile von anderen Lieferanten verwendet worden sind, ist lt. dem Fachjuristen Mag. Karl-Heinz Wegrath ein nach wie vor häufig anzutreffender Rechtsbruch. In Deutschland würden die Interessenvertreter darauf bereits mit juristischen Mitteln reagieren: „Gegen mehrere Autohersteller wurden Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht und es hagelt empfindliche Strafen.“ Hierzulande setzt Ing. Wolfgang Dytrich, „oberster Teilehändler“ in der Wirtschaftskammer und Obmannstellvertreter im Verband der Freien Kfz-Teilefachhändler (VFT), eher auf persönliche Gespräche. Ob diese den – rechtlich zwingenden – Erfolg bringen werden?
Die „Missverständnisse“ über die neuen Rechte von Werkstätten und Konsumenten beschränken sich übrigens nicht auf die Branche selbst: So behauptet der Verein für Konsumenteninformation in der jüngsten Ausgabe seines Magazins „Konsument“, dass die Hersteller bei Wartungen außerhalb des Markennetzes sehr wohl ein Recht auf die Verweigerung von Garantiearbeiten hätten. Der VFT will eine Richtigstellung erreichen.
Ob die St. Pöltener „Pilotveranstaltung“ in anderen Bundesländern fortgesetzt wird, ist unterdessen offen: Dies wird nicht zuletzt von der Finanzierung abhängen, heißt es aus den involvierten Interessenvertretungen.



www.vft.at