Im Prinzip sind sowohl Löcher/Stichverletzungen als auch Risse überall am Reifen reparierbar. Bei Motorrädern, Pkws, Transportern und Lkws (Lastindex <122) sind Schadendurchmesser bis maximal 6 mm im Kaltverfahren erlaubt, also praktisch nur Stichverletzungen durch Nägel und Schrauben in der Lauffläche. Im Heißverfahren, sprich durch Vulkanisation von Rohgummi, dürfen alle Schäden – außer jene an der Wulst – repariert werden. Die Reparaturfähigkeit kann nur der Fachmann beurteilen. Er muss den ganzen Reifen im von der Felge demontierten Zustand begutachten und nach versteckten Anzeichen zusätzlicher Schäden suchen. Die Materialien und Verfahren sind auf den Reifentyp abgestimmt und sichern so die vollwertige Wiederherstellung der Fähigkeiten des Reifens.



www.rema-tiptop.de