Während die Autokonzerne Hundertschaften von Lobbyisten beschäftigen und allein die von den europäischen Produzenten gebildete ACEA aus 15 einzelne Direktoraten besteht, muss die CECRA bislang mit 3 fix angestellten Mitarbeitern – darunter 2 Teilzeitkräfte – auskommen. Die finanzielle Situation wird durch die schwankende Mitgliederstruktur erschwert: So ist die mächtige italienische Kfz-Gewerbeorganisation 2010 aus der CECRA ausgetreten, andererseits ist Großbritannien heuer in den Dachverband zurückgekehrt. Damit umfasst dieser insgesamt 22 Landesverbände und 13 Markenklubs.
Trotz dieser Handicaps beeinflusst die Gewerbevereinigung eine Vielzahl an europäischen Entscheidungsprozessen und kann durchaus Erfolge vorweisen: Beispielsweise war man daran beteiligt, die im Zuge der neuen Verbraucherrichtlinie geplante Verdoppelung der Beweislastumkehr auf 12 Monate abzuwenden.
Das derzeit wichtigste Anliegen der CECRA sei die Ausdehnung der Handelsvertreterrichtlinie auf das Kfz-Gewerbe, betonten Präsident Jean-Paul Bailly und Generaldirektor Bernard Lycke bei der am 7.9. in Brüssel abgehaltenen Jahrestagung. Dabei kann man auf Unterstützung gut vernetzter EU-Parlamentarier zählen. Die EU-Kommission lehnte einen ersten diesbezüglichen Vorstoß jedoch brüsk ab, da es prinzipielle Unterschiede zwischen Handelsagenten und Autohändlern gebe. Dem hält die CECRA entgegen, dass sogar in manchen Vertriebsverträgen (etwa bei Mercedes-Benz) die Begriffe „Händler“ und „Agent“ gleichlautend verwendet würden. „Wir setzen den Kampf fort“, lässt sich Lycke nicht entmutigen.
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