Nutznießer der Wrackbörsen, in denen havarierte Fahrzeuge von Kunden angeboten werden, seien in erster Linie Versicherungen und die Bieter – lt. Nagl vorwiegend Personen aus dem östlichen Ausland ohne Gewerbeberechtigung. Diese würden das Wrack an einen Reparateur oder Händler weiterverkaufen.
Geschädigte seien neben der Kfz-Branche, die bei der meist noch möglichen Reparatur des Fahrzeugs durch die sprichwörtlichen Finger schaut, auch die Besitzer des kaputten Fahrzeugs: Nach dem Unterschreiben des vorgelegten Blankokaufvertrags sei der Verkäufer für den ordentlichen Zustand des Fahrzeugs voll verantwortlich und hafte auch für mögliche Schäden und Gewährleistungsmängel, die durch eine „Pfuschreparatur“ entstehen können – aber auch für Dinge wie etwa eine schadhafte Einspritzdüse oder ein kaputtes Differenzial.
Daher warnt Nagl die Besitzer solcher Fahrzeuge eindringlich vor der Wrackbörse und rät, sich vor der Schadensabwicklung konkret nach dem Wiederbeschaffungswert zu erkundigen; Kfz-Techniker würden dabei gerne helfen.
Die Reaktionen der Versicherungsbranche auf diese Initiative lesen Sie ab kommendem Freitag in der „Eurotax AUTO-Information“.



www.kfztechniker.at