Beim jüngsten Entwurf und der ergänzenden Leitlinien wurden die vorgebrachten Bendenken und Anregungen jedoch nicht berücksichtigt. Bundesgremialobmann Mag. Dr. Gustav Oberwallner verweist aber nachdrücklich auf folgende Forderungen:
- Wir bestehen weiterhin darauf, dass die Händler in Zukunft die Möglichkeit haben sollen, auch ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs mehrere Marken vertreiben zu können!
- Wir verlangen weiterhin die Übernahme der Bestimmungen des Artikels 3 (z. B. Eigentumstransfer) der derzeitigen Kfz-GVO in die neue GVO!
- Wir fordern, dass der Unternehmer die Möglichkeit haben soll, sein Unternehmen an einen beliebigen Unternehmer ohne Einschränkung auf einen Vertragspartner derselben Marke verkaufen zu können.
- Wir verlangen einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für den Kfz-Vertrieb auf europäischer Ebene und keine Regelungen in Leitlinien, die auf nationaler Ebene rechtlich nicht durchgesetzt werden können.
- Die Beibehaltung des derzeitigen Rechtsrahmens für den Kfz-Sektor ist im Hinblick auf die derzeitige ungewisse wirtschaftliche Entwicklung ein Gebot der Stunde. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit und sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können und nicht mit rechtlichen Verwerfungen herumkämpfen müssen!
- Auch die Interessen der Konsumenten werden durch eine Nicht-Verlängerung der Kfz GVO u. a. durch die Gefährdung des Mehrmarkenvertriebs/Service massiv gefährdet. Das Bundesgremium hat in einer Presseaussendung diese Bedenken auch kundgetan.
Die seinerzeitige Stellungnahme finden Sie in angehängter PDF-Datei.
