Der Kurswechsel der EU-Kommission von der Kfz-GVO zu einer allgemeinen Schirm-GVO gefährdet die Interessen der Konsumenten. Der heimische Kfz-Handel sieht dadurch Produktvielfalt, Wahlfreiheit und Service-Sicherheit in Gefahr, sollte es keine Verlängerung der bisherigen Kfz-GVO geben. Dr. Gustav Oberwallner, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels, will mithilfe der Mittelstandsinitiative das Justizministerium zur Umsetzung in die Pflicht nehmen, die Rechte aus der bestehenden Kfz-GVO in nationales Recht zu übernehmen.

„Insgesamt dient die Kfz-GVO den Interessen der Autofahrer und Kunden der Autobranche“, erläutert Oberwallner, „die Schirm-GVO dagegen bringt die Hersteller auf den Fahrersitz zurück.“

In letzter Konsequenz will der Fahrzeughandel die Konsumenten über die damit verbundenen Gefahren für den Berufszweig Fahrzeughandel aufklären. Es geht um Arbeitsplätze, um die Zukunft des Autohandels.

Beim Eurotax-Neujahrsempfang am 13.1. in Wien soll ein entsprechender Aufruf erfolgen, dieses Thema in keiner Betrachtung zu negieren, was gleichermaßen Hersteller-, Importeurs-, Händler- und Werkstätteninteressen betrifft.