Der überführte Leobener Kfz-Betriebsinhaber hat seine Strafe jedoch schon vor zwei Jahren ausgefasst. Also fragten wir uns, welches Kalkül sich hinter dieser Meldung verbirgt?
Dahinter steckt ein findiger und sachkundiger Klagenfurter Anwalt, der diese „Neuigkeit“ als „general- und spezifisch-präventive Maßnahme“ gegen Kfz-Werkstätten lanciert, um sie vom „vermeintlichen Kavaliersdelikt“ abzuhalten. Kfz-Versicherungen sind in letzter Zeit verstärkt Missbräuchen ausgesetzt. Diesbezüglich orientierte Werkstätten müssen nun besonders aufpassen, avisieren die Versicherungen bei belegten Betrügereien nämlich „Null Konzilianz“.
Tatsächlich existieren bei den Kfz-Versicherern Rundbriefe, wie die „Aktion scharf“ bei Versicherungsvergehen umgesetzt werden kann.
