Weil Dekra nach Auffassung von sechs deutschen BMW-Händlern marktkonforme Händlereinkaufspreise nicht auf Basis Eurotax-Schwacke schätzte, die in der Folge von BMW Bank bei der Wertermittlung von Leasingrückläufern angewendet wurden, setzt es jetzt beim LG Stuttgart eine Klage gegen den Prüfkonzern. Die Schaden genommenen BMW-Händler klagen vorerst dem Grunde nach, weil der Händlerverband (Aussage Verbandspräsident Werner Entenmann) selbst keine Leistungsklage führen kann. Eurotax-Schwacke-Deutschland-Chef Michael Bergmann als Marktbeobachter sieht sich nicht als Prognoseinstitut und lehnt daher ein Mitverschulden ab. Dennoch wird von den Klage führenden BMW-Händlern gegen Dekra eine Dritthaftungsverpflichtung abgeleitet. Branchenjuristen gehen von einer Präzedenzwirkung auch auf andere Dienstleister und Länder aus. Die erste Anhörung werde jedoch heuer nicht mehr stattfinden, bedauert Entenmann, einen recht komplizierten Rechtsweg vor sich zu haben. Einer der sechs Kläger sitzt im Vorstand seines Unternehmens.