Die Kommission beanstandet, dass trotz wiederholter Ermahnung nach wie vor die NoVA in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer eingerechnet wird. Das Finanzministerium weigert sich weiterhin, diese Praxis zu ändern. Verständlich, meint der ARBÖ: Laut seinen Berechnungen konnte der Fiskus durch die „Steuer auf die Steuer“ allein 2008 Mehreinnahmen von 94,8 Mio. € lukrieren, heuer dürften es 86 Mio. € werden.
Im Falle einer Verurteilung durch den EuGH rät der Autofahrerklub zur Rückforderung der zu viel bezahlten Abgaben. Dies sei für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren möglich, was bei einer Gerichtsentscheidung im Jahr 2010 ein Volumen von rd. 467 Mio. € bedeuten würde.
Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels, warnt aber vor allzu großem Optimismus: Auch bei der Eigenverbrauchsbesteuerung für Pkw-Auslandsleasing habe das Finanzministerium lange an einer an sich europarechtswidrigen Praxis festgehalten. „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das mehr als problematisch“, so Oberwallner.



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