Am 17. Juni 1999 hatte eine Lehrerin die Kontrolle über ihren Volvo 850 TDI verloren und drei Kinder gerammt, die auf einem Gehsteig zur Schule gingen. Ein Mädchen und ein Bub im Alter von neun und zehn Jahren wurden getötet. Die Unglückslenkerin gab an, dass das Bremspedal auf der abschüssigen Strecke „plötzlich hart“ geworden sei und die Bremsen nicht reagiert hätten, was von Volvo bestritten wurde.
In erster Instanz wurde die Lenkerin zu einem Jahr Führscheinentzug und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Volvo erhielt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine Strafe von 200.000 €, der Maximalbetrag wäre bei 225.000 € gelegen. Dieses Urteil wurde heute in zweiter Instanz bestätigt. Experten hatten ausgesagt, dass Volvo von Bremsproblemen gewusst habe, aber einen Rückruf vermeiden wollte und lediglich Kontrollen bei routinemäßigen Werkstattaufenthalten anordnete.
In Österreich gelangte der überaus tragische Fall zu gewisser Bekanntheit, als der Fahrer eines XC90 wegen (glimpflich verlaufener) Probleme mit dem Bremskraftverstärker ein Verfahren gegen den Importeur angestrengt hatte. Dabei wurde jedoch in zweiter Instanz zugunsten von Volvo entschieden, wonach der Kläger das Verfahren aufgab.



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