Die Richtlinie 2004/104/EG vom 14.10.2004 betrifft Pkw, Lkw, Omnibusse und Anhänger, die schärferen Prüfbestimmungen – auch für Frequenzen, die Handys heute senden, sowie andere Arten der Störeinstrahlung – genügen müssen.
Nicht betroffen sind Zweiräder (für die gilt die Richtlinie 2002/24/EG), Leicht-Kfz der Klassen L2/L5 sowie landwirtschaftliche Traktoren (Richtlinie 2003/37/EG).
Eine PDF-Datei des Erlasses ist via Link zum Download bereitgestellt. Die Antragsformulare, Listen für die Fahrgestellnummern und die Ausfüllanleitung werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr bereitgestellt.
http://versa.bmvit.gv.at
