Mercedes wurde zu einer Schadenersatzleistung verurteilt, da die Herstellerangaben deutlich vom tatsächlichen Verbrauch differierten. Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 l Diesel in der Stadt und 7,6 l außerhalb angegeben. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 %. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 % mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben.
