Mit 14 bekam Sue das erste Baby - nach dem zwanzigsten, das im September 2017 auf die Welt kam, soll nun Schluss sein.

14,53 bis 33,88€ täglich (je nach gewählter Variante) beträgt die Bezugshöhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) beim Pauschalsystem. Die Bezugsdauer reicht von 365 bis 851 Tagen ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile (je nach Variante).

2.421.000 Familien lebten 2016 inÖsterreich, darunter 1.725.000 Ehepaare und 386.000 Lebensgemeinschaften sowie rund 261.000 Mütter und 48.000 Väter in Ein-Eltern Familien.

1.227,985 km/h beträgt der offiziell gemessene Geschwindigkeitsrekord eines Autos auf dem Land. Eine Meile lang hielt der Brite Andy Green, Pilot bei der Royal Airforce, dieses Tempo im Oktober 1997 in einem Thrust SSC, der von zwei Rolls-Royce-Spey-202-Düsentriebwerken angetrieben wurde, bei. Kurven fahren wäre mit dem Raketenauto allerdings nicht zu empfehlen, sein Wendekreis beträgt 120 Meter.

112österreichische Gemeinden aus ganz Österreich zeichnete Familienministerin Dr. Sophie Karmasin für ihr Engagement für mehr Familienfreundlichkeit und eine bessere Lebensqualität auf regionaler Ebene aus.

80% Beim einkommensabhängigen KBG beträgt die Höhe des Bezugs 80 Prozent der Letzteinkünfte und maximal 66 Euro täglich (rund 2.000 Euro monatlich). Diese Form des KBG gibt es längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, maximal aber gebührt einkommensabhängiges KBG bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 365 Tage KBG beziehen).

Seit 1. März 2017 kann man beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) zwischen zwei Möglichkeiten wählen: KBG-Konto (Pauschalsystem) oder einkommensabhängiges KBG. Welche Variante für Sie günstiger ist, lässt sich online mit dem KBG-Online-Rechner auf der Familienministeriumseite (www.bmfj.gv.at) herausfinden.