Vorerst erlaube ich mir Ihnen mitzuteilen, dass ich Herrn Ing. Hannes Imendörffer in rechtlichen Angelegenheiten vertrete. Meine Mandantschaft musste feststellen, dass in Ihrer Zeitschrift ... ein Artikel mit dem Titel "Das Ende der Privatgutachten?" veröffentlicht wurde. In diesem Artikel wurde mein Mandant namentlich genannt und wurde ihm eine Aversion gegen das "Nagel-Gutachten" (sic!, Anm. d. Red.) unterstellt. Weiters habe ich festzuhalten, dass meiner Mandantschaft vor Erscheinen dieses Artikels keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt wurde.

Namens meiner Mandantschaft habe ich festzuhalten, dass dies den gesetzlichen Bestimmungen und der Judikatur widerspricht.

Namens meiner Mandantschaft darf ich Sie um Stellungnahme ersuchen, warum meine Mandantschaft im Vorfeld nicht zu den Ausführungen in dem Artikel befragt wurde. Weiters habe ich Sie aufzufordern eine entsprechende Richtigstellung in geeigneter Art und Weise vorzunehmen und die Richtigstellung vorab meiner Mandantschaft zu meinen Handen zu übermitteln, damit diesbezüglich das Einvernehmen hergestellt werden kann.

Auch habe ich namens meiner Mandantschaft Sie aufzufordern die durch die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig gewordenen Kosten meines Einschreitens in der Höhe von 800,00 Euro +20% Ust. 160 Euro macht 960,00 Euro so auf mein im Brieffuß genanntes Konto zur Überweisung zu bringen, dass ich über diesen Betrag spätestens am 14.11.2017 verfügen kann. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Martin Neuwirth, Rechtsanwalt, 1010 Wien

Die bei Gericht werkenden Sachverständigen sind offenbar sehr sensibel. Sie sind es nicht gewöhnt, für Fehler kritisiert zu werden. Und reagieren gereizt, wenn ihre fatalen Rechtsausführungen direkt aus Gerichtsprotokollen zitiert werden. Möglicherweise hat die Richterin des BG Liesing, Mag. Cornelia Wiesböck, den Ausführungendes von ihr bestellten SV Ing. Hannes Imendörffer nicht ganz folgen können und diese daher falsch protokolliert. Dann hätte Imendörffer sofort eine Korrektur veranlassen müssen. Andernfalls macht das Protokoll "vollen Beweis". Es besteht für einen Redakteur kein Anlass, dessen Richtigkeit zubezweifeln. Da Imendörffer direkt aus dem Gerichtsakt zitiert wurde, wäre es doch zu viel der Ehre, ihn noch zusätzlich persönlich zu interviewen. Dr. Friedrich Knöbl, SV in Medienfragen und emeritierter Rechtsanwalt

Betrifft: "Lunzer Wellenklänge" in "AUTO&Wirtschaft" 9/17 Sehr geehrte Redaktion!

Danke für den Artikel über die Lunzer Wellenklänge. Als betroffene Werkstätte freut man sich, dass da einmal jemand über die Machenschaften der Fa. Stibl schreibt. Die angelernten Stibl-Sachverständigen erstellen versicherungsfreundliche Gutachten meistens mit zu niedrigen Reparaturkosten und bei starken Schäden wird versucht, auch immer gleich einen Totalschaden daraus zu machen. Wenn wir uns als Werkstätte wehren, wird der Chefsachverständige Bauer herangezogen und der bestätigt dann das falsche Gutachten.

Damit ist die Sache für uns erledigt, wir müssen für den Kunden dann in den sauren Apfel beißen. Dieses System läuft immer gleich ab, es ist verständlich, dass sich Stibl um den Herrn Bauer bemüht und ihn mit Einladungen belohnt. In unserem Gebiet wird schon jahrelang von Einladungen und Geschenken der Fa. Stiblan Bauer und auch an andere Versicherungen und Leasingbanken gesprochen. Vielleicht könnte man die Herren Stibl und Bauer auch einmal zu den Einladungen in das Allianzstadion München und zu Einladungen in teure Gasthäuser und andere Nettigkeiten befragen. Man kann nur hoffen, dass der Versicherungsverband diese Vorgänge bald beendet. Eine Kfz-Werkstätte aus dem Alpenvorland