Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorerst erlaube ich mir Ihnen mitzuteilen, dass ich Herrn Ing. Hannes
Imendörffer in rechtlichen Angelegenheiten vertrete. Meine
Mandantschaft musste feststellen, dass in Ihrer Zeitschrift ... ein
Artikel mit dem Titel "Das Ende der Privatgutachten?" veröffentlicht
wurde. In diesem Artikel wurde mein Mandant namentlich genannt und
wurde ihm eine Aversion gegen das "Nagel-Gutachten" (sic!, Anm. d.
Red.) unterstellt. Weiters habe ich festzuhalten, dass meiner
Mandantschaft vor Erscheinen dieses Artikels keine Möglichkeit zu
einer Stellungnahme eingeräumt wurde.
Namens meiner Mandantschaft habe ich festzuhalten, dass dies den
gesetzlichen Bestimmungen und der Judikatur widerspricht.
Namens meiner Mandantschaft darf ich Sie um Stellungnahme ersuchen,
warum meine Mandantschaft im Vorfeld nicht zu den Ausführungen in dem
Artikel befragt wurde. Weiters habe ich Sie aufzufordern eine
entsprechende Richtigstellung in geeigneter Art und Weise vorzunehmen
und die Richtigstellung vorab meiner Mandantschaft zu meinen Handen
zu übermitteln, damit diesbezüglich das Einvernehmen hergestellt
werden kann.
Auch habe ich namens meiner Mandantschaft Sie aufzufordern die durch
die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig gewordenen Kosten
meines Einschreitens in der Höhe von 800,00 Euro +20% Ust. 160 Euro
macht 960,00 Euro so auf mein im Brieffuß genanntes Konto zur
Überweisung zu bringen, dass ich über diesen Betrag spätestens am
14.11.2017 verfügen kann. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Martin
Neuwirth, Rechtsanwalt, 1010 Wien
Die bei Gericht werkenden Sachverständigen sind offenbar sehr
sensibel. Sie sind es nicht gewöhnt, für Fehler kritisiert zu werden.
Und reagieren gereizt, wenn ihre fatalen Rechtsausführungen direkt
aus Gerichtsprotokollen zitiert werden. Möglicherweise hat die
Richterin des BG Liesing, Mag. Cornelia Wiesböck, den Ausführungendes von ihr bestellten SV Ing. Hannes Imendörffer nicht ganz folgen
können und diese daher falsch protokolliert. Dann hätte Imendörffer
sofort eine Korrektur veranlassen müssen. Andernfalls macht das
Protokoll "vollen Beweis". Es besteht für einen Redakteur kein
Anlass, dessen Richtigkeit zubezweifeln. Da Imendörffer direkt aus
dem Gerichtsakt zitiert wurde, wäre es doch zu viel der Ehre, ihn
noch zusätzlich persönlich zu interviewen. Dr. Friedrich Knöbl, SV in
Medienfragen und emeritierter Rechtsanwalt
Betrifft: "Lunzer Wellenklänge" in "AUTO&Wirtschaft" 9/17 Sehr
geehrte Redaktion!
Danke für den Artikel über die Lunzer Wellenklänge. Als betroffene
Werkstätte freut man sich, dass da einmal jemand über die
Machenschaften der Fa. Stibl schreibt. Die angelernten
Stibl-Sachverständigen erstellen versicherungsfreundliche Gutachten
meistens mit zu niedrigen Reparaturkosten und bei starken Schäden
wird versucht, auch immer gleich einen Totalschaden daraus zu machen.
Wenn wir uns als Werkstätte wehren, wird der Chefsachverständige
Bauer herangezogen und der bestätigt dann das falsche Gutachten.
Damit ist die Sache für uns erledigt, wir müssen für den Kunden dann
in den sauren Apfel beißen. Dieses System läuft immer gleich ab, es
ist verständlich, dass sich Stibl um den Herrn Bauer bemüht und ihn
mit Einladungen belohnt. In unserem Gebiet wird schon jahrelang von
Einladungen und Geschenken der Fa. Stiblan Bauer und auch an andere
Versicherungen und Leasingbanken gesprochen. Vielleicht könnte man
die Herren Stibl und Bauer auch einmal zu den Einladungen in das
Allianzstadion München und zu Einladungen in teure Gasthäuser und
andere Nettigkeiten befragen. Man kann nur hoffen, dass der
Versicherungsverband diese Vorgänge bald beendet. Eine Kfz-Werkstätte
aus dem Alpenvorland