Jene Autohändler, die sich über die unverhältnismäßig hohe Belastung
mit Kammersteuern bei der WKO beschwert haben, müssen weiter zahlen.
Das Erweiterte Präsidium der Bundeskammer beschloss im April, für die
von den Händlern beantragte Herabsetzung der Kammerumlage unzuständig
zu sein.
Für deren Höhe sei das Finanzamt verantwortlich.
Stein des Anstoßes ist die Kammerumlage 1 (KU1). Dieser
Umlagenbestandteil ist rein an die Umsatzhöhe gekoppelt und dies
völlig losgelöst von den damit erzielbaren Gewinnen. Je höher der
Umsatz, desto lauter klingelt es in der Kammerkassa. Auch wenn die
Händler schon längst rote Zahlen schreiben -was bei mehr als einem
Viertel aller Autohändler der Fall ist.
Nach der Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist die rein
umsatzorientierte KU1 noch "verhältnismäßig", wenn sie nicht mehr als
25 Prozent der gesamten Kammerumlage ausmacht. Beim Autohandel sind
es aber 60 Prozent. Offen bleibt somit, wie die Autohändler die
derzeit "unverhältnismäßige" -und damit gesetzwidrige -KU1 auf ein
"verhältnismäßiges" Maß reduzieren können.
Autohändler sind sprachlos
Nach der Entscheidung des Erweiterten Präsidiums ist die Frage, wie
es weitergeht. Denn das Bundesfinanzgericht, das laut WKO
ausschließlich zuständig ist, hat als oberste Instanz bereits
judiziert: "Derartige Beschlüsse sind dem Erweiterten Präsidium
vorbehalten und können nicht von den Finanzbehörden beschlossen
werden."
Die weiteren Schritte der Autohändler werden zeigen, ob sich in einem
Kammerstaat die Rechtsansicht der Kammer oder die Rechtsansicht des
Bundesfinanzgerichtes durchsetzt. Viele Händler sind jedoch
verwundert, wie wenig die Gremien des Autohandels bei derartigen
Entscheidungen der Kammerspitze mitzureden haben.