Ein derzeit in Begutachtung stehender KfG- Novellenentwurf sieht vor,
Manipulationen am Tachometer zukünftig unter Strafe zu stellen. Ist
der Handel gegen diese Betrügereien gewappnet?
Im Zweifelsfall: Finger weg!
"Wenn wir einen Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen, sichern wir uns ab,
indem wir die Kunden den Ankaufstest unterschreiben lassen, die damit
auch bestätigen, dass der Kilometerstand stimmt", so Gottfried Koch,
Geschäftsführer Auto Koch/Feldkirch. Dies biete zumindest Schutz
davor, dass etwaige Manipulationen dem eigenen Unternehmen angelastet
werden könnten. Darüber hinaus habe man gewisse Erfahrungswerte.
Sollten Gebrauchsspuren und Kilometerstand nicht zusammenpassen,
"sind wir sehr vorsichtig und lassen im Zweifelsfall die Finger
davon". Absichtliche Tacho-Manipulation stellten einen glatten Betrug
dar. "Grundsätzlich befürworte ich, dass nun Tacho-Betrug unter
Strafe gestellt werden soll."
Strafen für alle Beteiligten
"Wir machen natürlich entsprechende Ankaufstests, müssen aber dennoch
auf der Hut sein, um nicht auf Fahrzeuge mit manipulierten
Kilometerständen hereinzufallen", sagt Philipp Lantos,
Geschäftsführer Autohaus Moriggl/Innsbruck. "Wir sichern uns auch
damit ab, dass wir uns Kilometerstände von Kunden, deren Fahrzeug wir
nicht kennen, schriftlich bestätigen lassen." Damit verbundene
Regresse und damit einhergehende Verfahren seien aber teuer und
zuweilen fast aussichtslos. "Deshalb bin ich dafür, dass nicht nur
Fahrzeugbesitzer, die die Tacho-Manipulation veranlassen, sondern vor
allem auch jene, die diese illegalen Tacho-Justierungen durchführen
und diese auch entsprechend intensiv bewerben, bestraft werden."
Vorspiegelung falscher Tatsachen
"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung", ist sich Josef Nußbaumer, Geschäftsführer Schmidt
Automobile/Salzburg, sicher. Ziel wäre es, den Tachometer per Gesetz
zu einem Dokument zu machen. "Wenn unter Vorspiegelung falscher
Tatsachen ein Fahrzeug angeboten wird, handelt es sich um klassischen
Betrug." Für den Fachhandel sei es richtig und wichtig, dass
Tacho-Manipulation unter Strafe gestellt werde. In Zukunft werde es
daher auch kaum mehr möglich sein, "Tacho-Justierungen" per Inserat
ungeniert anzupreisen. Bei Inzahlungnahme von Stammkundenfahrzeugen
gebe es keine Probleme, während man bei Zukäufen "immer sehr genau
schauen muss".
Tacho ist ein Dokument
"Für mich zählt Tacho-Manipulation seit jeher als Betrug", stellt
Komm.-Rat Bernhard Plasounig, Geschäftsführer W. Plasounig/Villach,
fest. "Wir haben die Möglichkeit, bei unserer Marke über den
Zentralcomputer den Kilometerstand abzufragen. Bei Stammkunden, deren
Fahrzeug wir kennen, kommt es nicht zu Problemen. Bei Neukunden oder
Fremdmarken passen wir im Fall eines Fahrzeugeintausches oder
-ankaufes auf." Bei einigen Kunden, die mit Gebrauchtfahrzeugen zum
Service kamen, seien Manipulationen aufgeflogen, die der Vorbesitzer
zu verantworten hatte. "Der Tacho ist ein Dokument. Die Haltbarkeit
vieler Bauteile im Fahrzeug ist kilometerabhängig, weshalb ich es
begrüße, dass Manipulationen nicht mehr als Kavaliersdelikt gelten."
Noch strengere Strafen
"Wir untersuchen beim Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen akribisch genau
sämtliche Parameter und verlassen uns nicht auf den Tacho-Stand",
erklärt Josef Frischmuth, geschäftsführender Gesellschafter Autohaus
Danner/Grieskirchen. Vor allem bei deutschen Premiummarken, die
gebraucht am freien Markt angeboten würden, sei Vorsicht geboten, da
bei diesen Autos Tacho-Manipulationen häufiger vorkämen. Obwohl oft
im Privatbereich getrickst werde, gebe es auch immer wieder im Handel
schwarze Schafe. "Bis dato ist Tacho-Manipulation als Kavaliersdelikt
betrachtet worden. Mit der Neuregelung wird sich das ändern, was ich
begrüße. Wobei der Gesetzgeber noch rigoroservorgehen könnte, um die
Tacho-Manipulation hintanzuhalten."
Kein Kavaliersdelikt
"Bei den von uns vertriebenen Marken können wir auf die Historie der
Fahrzeuge zurückgreifen, bei Fremdmarken ist eine genaueste Prüfung
unumgänglich", ist sich Gerhard Skrbetz, Verkaufs-und Standortleiter
Autohaus Koinegg/Eisenstadt, sicher. "Uns wurden schon öfter
Fahrzeuge angeboten, wo mir der Zustand suspekt war. Im Zweifelsfall
kaufen wir nicht an." Gleichzeitig bestätigen die Kunden per
Unterschrift auch die Richtigkeit des Kilometerstandes. "Wir haben
immer wieder das Problem, dass Tacho-Tricksereien als Kavaliersdelikt
angesehen werden. In Wahrheit stellen diese schlicht und ergreifend
Betrug dar, weshalb auch die Initiative, gegen derartige
Manipulationen endlich strenger vorzugehen, zu begrüßen ist."
Viele Anfragen von Privatkunden
"Wir können Software-oder Hardware-Manipulationen manchmal am Tacho
erkennen, dennoch kann es auch sein, dass dabei keine Spuren
hinterlassen werden", sagt Alexander Moser, Geschäftsführer Moser
Tachoservice/Rastenfeld. "Wir stellen den Kilometerstand nur dann um,
wenn es gute Gründe und einen Nachweis dafür gibt, etwa bei
Reparaturen oder technischen Gebrechen." Wobei Moser berichtet, dass
er immer wieder mit Kundenanfragen, vor allem von Privatseite,
konfrontiert ist. "Diese Leute fragen aber nicht nur, ob der Tacho
runter-, sonderen auch raufgedreht werden kann, weil sie ein
Fahrtenbuch schreiben, Kilometergeld beziehen und zu wenig gefahren
sind." Diese Wünsche lehnt Moser kategorisch ab.
Risiko ist oft zu hoch
"Ich bin sehr froh, dass seitens des Gesetzgebers nun eine Initiative
gestartet wurde, Manipulationen am Tachometer unter Strafe zu
stellen", meint Komm.-Rat Josef Harb, Geschäftsführer Autozentrum
Harb/Weiz und steirischer Landesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik.
"Tricksereien sind nur sehr schwer zu erkennen, weshalb ich, wenn ich
den Kunden nicht kenne, jedes Mal das Fahrzeug genauestens
überprüfe." Im Zweifelsfall werde ein Fahrzeug nicht angekauft, da
das Risiko zu hoch sei. "Mir ist es in so einem Fall lieber, ein
Geschäft weniger zu machen, als sich die Finger zu verbrennen."
Während man bei der Eigenmarke Möglichkeiten zur Überprüfung habe,
sei bei Fremdmarken besondere Vorsicht geboten.
Vorsicht bei Auslandsfahrzeugen
"Wir unterscheiden beim Ankauf zwischen rechtlicher und sachlicher
Betrachtung", stellt Thomas Schmid, Geschäftsführer Auto Ludwig/Wien,
klar. "Die sachliche Ebene schließt die genaue Begutachtung des
Fahrzeugs und seiner Vorgeschichte ein. Rechtlich sichern wir uns
insofern ab, als der Kunde bei Privatankäufen die Richtigkeit des
Kilometerstandes vertraglich bestätigt." Beim Ankauf von
Firmenfahrzeugen bestehe zumeist eine lückenlose Dokumentation.
Besondere Vorsicht sei beim Ankauf von Fahrzeugen aus dem Ausland
geboten. "Unserer Erfahrung nach werden dort häufig
Tacho-Manipulationen vorgenommen." Als seriöser Händler unterstütze
man die geplante Gesetzesänderung.