Begutachtungsplaketten, die nicht mehr verwendungsfähig sind, werden von den Bezirkshauptmannschaften nicht mehr zurückgenommen und umgetauscht: Darauf weist Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei der ZBD Verwaltung GmbH&Co KG in Wien, hin. Die Betriebe seien verpflichtet, alle beschädigten, "verlochten", gestohlenen oder verlorenen Pickerln zu kennzeichnen.
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