Trotz des drittbesten Zulassungsergebnisses der vergangenen 10 Jahre erodiert laut Präsident Urs Wernli bei vielen Mitgliedsbetrieben "nachhaltig" die Ergebnissituation. Als Ursache werden der auch in der Schweiz zunehmend härtere Wettbewerb zur Vermarktung einzelner Überkapazitäten und der ruinöse Internethandel geortet. Laut dem Sprecher des Einzelhandels Markus Hesse übernimmt der Kfz-Handel anstelle des unternehmerisch bezogenen Einkaufs und des gewinnorientierten Verkaufs von Kraftfahrzeugen zunehmend die Rolle des In-Verkehr-Bringens der vom Hersteller/Importeur zugeteilten Modelle. Nachdem diese neue Aufgabenstellung nicht nur die Kollegen in der Schweiz betreffe,sondern auch in Österreich, Deutschland und im gesamten EU-Raum, seien rasche legistische Maßnahmen zur "verursachungsgerechten" Neuverteilung des zu tragenden unternehmerischen Risikos notwendig.

Staffelübergabe in Deutschland

Die aktuelle, nicht unproblematische Entwicklung des Internethandels in Deutschland wird schon seit Längerem von Robert Rademacher, langjähriger Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), sehr kritisch beobachtet. In Einzelgesprächen gelang es, bei namhaften Importeuren/Herstellern, Verständnis und Unterstützung zur Eindämmung des "unlauteren Wettbewerbs" zu erreichen.

Anlässlich der Übergabe des Staffel-Holzes von Rademacher betonte auch der gerade neu gewählte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski, dass seitens des ZDK rechtliche Schritte gegen die zunehmend wettbewerbsverzerrende Rolle des Internethandels geprüft würden.

Zurück in die Schweiz: Die offenen Grenzen im Wirtschaftsraum der EU und der im ehemaligen EFTA-Raum liegenden Schweiz bedingen eine "konzertierte Aktion", hieß es bei der AGVS-Versammlung. Österreichs Branchenvertreter Komm.-Rat Gustav Oberwallner begrüßte bei der Tagung in Bern den vom europäischen Händlerverband CECRA angestrebten Schulterschluss zur Sicherung "rechtlicher Mindeststandards" in künftigen Verträgen auf Basis eines Branchen-Übereinkommens.

Mehrmarkenvertrieb ist wichtig

"Unsere Kfz-Betriebe investieren letztlich auf eigenes unternehmerisches Risiko in vertraglich vorgegebene Standards für die Marke. Eine faire rechtliche Grundlage für diese Investitionen sollte von allen beteiligten Vertragspartnern eigentlich außer Streit gestellt sein", so Oberwallner.

Breite Unterstützung bedarf die von CECRA-Generalsekretär Bernard Lycke angeregte Erweiterung der bisher von den Herstellern einseitig festgelegten Mindest-Vertragspunkte (zweijährige Kündigungsfrist und Schiedsklausel) um:

den Anspruch auf Investitions-Ersatz für markenspezifische Investitionen im Fall der vorzeitigen Kündigung bzw. eines Marktrückzugs (wie im Fall von Rover, Daihatsu, Chevrolet u. a.),

das Recht auf Eigentumstransfer mit der Marke zum Erhalt des Unternehmenswertes

und die prinzipielle Ermöglichung des Mehrmarken-Vertriebes.

Urs Wernli, Präsident des AGVS, verwies bei seinem Bericht auf die diesbezüglich an die FH Zürich in Auftrag gegebene Studie über die enorme Bedeutung des Mehrmarken- Vertriebes für regionale Märkte. Die eindeutige Bejahung des Mehrmarken-Vertriebes kann zweifellos auch auf die ähnlichen Marktverhältnisseund auf regional dünn besiedelte Gebiete in Österreich übertragen werden.