Der Nachfüll-oder Mitnahmeliter wird von den Ölfirmen seit vielen Jahren -zurecht -als einfaches und lukratives Zusatzgeschäft forciert. Die Umsetzung in den Betrieben ist teilweise recht dürftig. Mittlerweile scheinen die Kunden mehr Öl in die Werkstätte zu bringen als sie über den Nachfüll-Liter mit nach Hause nehmen.

Internet: Segen oder Fluch?

Der Autofahrer macht sich heute im Internet schlau, welchesÖl für sein Fahrzeug geeignet ist. Die zahlreichen elektronischen Oil-Finder sind da sehr hilfreich. Danach macht er den Preisvergleich und sucht den Schmierstoff oder zumindest einen ähnlichen:

im Internet und in diversen Märkten. Und er wird fündig. Ob es nun tatsächlich das richtige Produkt ist und auch tatsächlich den geforderten Spezifikationen entspricht, ist fraglich. Möglicherweise handelt es sich um einen Grauimport, Herkunft und Inhalt sind fragwürdig. Aber das ist bei diesen Kunden nur sehr schwer zu argumentieren. Der Autofahrer bringt den Schmierstoff mit in die Werkstätte und verlangt das Service mit "seinem" Öl. Ob man diesen Kunden bedient, ist eine individuelle und strategische Entscheidung jedes Kfz-Unternehmers. Vielleicht ist es ein bislang guter Kunde und man muss froh sein, dass er in die Werkstätte kommt und nicht gleich beim Pfuscher verschwindet. Andererseits öffnet man den Nachahmern Tür und Tor.

Wer trägt die Haftung

Die Werkstätte muss sich in solchen Fällen rechtlich unbedingt absichern, denn sie trägt ein großes Haftungsrisiko. Speziell bei einer falschen Spezifikation oder einem Öl aus dubiosen Quellen ist ein schwerwiegender Folgeschaden nicht auszuschließen. Die Bundesinnung der Kfz-Techniker arbeitet gerade entsprechende Lösungen und Formulierungen aus. Der Kunde muss informiert werden und unterschreiben, dass er das Risiko für den mitgebrachten Ersatzteil beziehungsweise das mitgebrachte Motoröl bei ihm liegt und die Werkstätte keine Haftung für etwaige Folgeschäden übernimmt. (RED)