Illegale Altfahrzeugexporte verursachen erhebliche
volkswirtschaftliche Schäden. Maßnahmen dagegen waren Thema eines
Workshops in der Wirtschaftskammer.
Ing. Walter Kletzmayr, Geschäftsführer der ARGE-Schredder GmbH, geht
von einem "potenziellen Anfall von 262.000 Stück Altfahrzeugen pro
Jahr in Österreich" aus. Laut Kletzmayr sind aber hierzulande 2013
nur 74.000 Fahrzeuge geschreddert worden. "Der Verbleib von 6,5 Mio.
Fahrzeugen jährlich in Europa und 180.000 in Österreich ist
ungeklärt", wie Komm.-Rat Dipl.-Ing. Dr. Peter Hodecek, Leiter
Arbeitskreis Recht, Fachverband Abfall-und Abwasserwirtschaft WKO
sagt.
Auch für die EU-Kommission ein Thema
Es sei abzuklären, was mit diesen Fahrzeugen geschehe. Laut Hodecek
hat die Bewältigung der illegalen Verbringung von Altfahrzeugen auch
in der EU-Kommission "oberste Priorität." Es gebe nach Einschätzung
der Experten in Österreich zwar einen Anteil einer illegalen
Verwertung. Dieser werde aber als nicht besonders hoch eingeschätzt.
Den höchsten Anteil an Altfahrzeugen mache der Anteil des Exports per
Schiff nach Afrika oder Asien aus.
Hohe Verluste von Sekundärmetallen
Das "Verschwinden" von 100 Mio. Altfahrzeugen aus der EU binnen 10
Jahren hat hohe Verluste von Sekundärmetallen zur Folge: "75 Mio.
Tonnen Stahlschrott, 2,5 Mio. Tonnen Leicht-und Buntmetalle wie
Aluminium und Kupfer und 300.000 kg Edelmetalle aus der
Platingruppe", so Kletzmayr. Wichtig sei es, dagegen entsprechende
Maßnahmen zu setzen. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus
dem Jahr 2013, wonach ein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug einzustufen
ist, wenn "es bestimmungsgemäß zu
Beförderungszwecken"(Betriebsbereitschaft und -sicherheit sowie
Verkehrssicherheit vorhanden) verwendet werden kann, und auch die
Definition, wann ein Fahrzeug als Abfall eingestuft wird, hat in
ÖsterreichKlarheit auch für die Behörden geschaffen. "Wir fordern
eine EU-weit rechtlich verbindliche Definition für Altfahrzeuge und
effiziente Kontrollen in ganz Europa sowie entsprechend einfache
Dokumente für die Vollzugsbehörden für die Klärung, ob es sich um
Abfall oder ein Fahrzeug handelt. Darüber hinaus würde ein positiver
Ankaufstest beim Export auch bescheinigen, dass ein Gebrauchtwagen
ausgeführt wird", so Kletzmayr. (DSC) Lesen Sie dazu auch das "Thema"
auf Seite 10!