Ein Mann hat von 2010 bis 2011 drei Autos verkauft und davor den
Kilometerstand manipuliert. Dafür verpasste ihm das Landesgericht St.
Pölten wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs 20
Monate bedingte Freiheitsstrafe.
Auf Basis von Gutachten stellte das Gericht fest, dass der bislang
unbescholtene Fünfundsiebzigjährige vom 26. Mai 2010 bis 10. Oktober
2011 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Mittäter und
dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu
bereichern, drei Pkw-Käufer getäuscht hatte. Das Gericht führte
Täuschung über Tatsachen unterVerwendung unrichtiger Beweismittel
ins Treffen- nämlich durch Manipulation der Kilometerstandsanzeigen
sowie Vorlage gefälschter Servicebücher und Prüfberichte.
Massive Verfälschungen
Im Detail stellten sich die Divergenzen am Kilometerstand dar wie
folgt: Bei einem VW Passat wurden 126.926 Kilometer angezeigt und
tatsächlich 201.000 Kilometer gefahren, was einem Schaden von 4.873
Euro entsprach. Bei einem VW Golf 5 standen 133.313 Kilometer
angezeigt, in Wahrheit waren es 330.000 Kilometer (Schaden 4.000
Euro). Der dritte Fall betraf ebenfalls einen VW Golf 5 mit 125.680
angezeigten und 163.737 gefahrenen Kilometern bei 3.000 Euro Schaden.
Angesichts des Gesamtschadens von rund 12.000 Euro verurteilte das
Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt. Die
dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Täters an den Obersten
Gerichtshof blieb erfolglos.
Kein Kavaliersdelikt
20 Monate (wenn auch bedingter) Haft für einen Ersttäter sind nicht
wenig: Das zeigt, dass Tachobetrug keineswegs ein Kavaliersdelikt
ist. Sich davor zu schützen, ist derzeit freilich noch schwierig.
Sowohl privaten Autokäufern als auch zukaufenden Händlern ist daher
zu raten, eine klare vertragliche Regelung betreffend den
Kilometerstand zu treffen.