Auf Basis von Gutachten stellte das Gericht fest, dass der bislang unbescholtene Fünfundsiebzigjährige vom 26. Mai 2010 bis 10. Oktober 2011 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Mittäter und dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, drei Pkw-Käufer getäuscht hatte. Das Gericht führte Täuschung über Tatsachen unterVerwendung unrichtiger Beweismittel ins Treffen- nämlich durch Manipulation der Kilometerstandsanzeigen sowie Vorlage gefälschter Servicebücher und Prüfberichte.

Massive Verfälschungen

Im Detail stellten sich die Divergenzen am Kilometerstand dar wie folgt: Bei einem VW Passat wurden 126.926 Kilometer angezeigt und tatsächlich 201.000 Kilometer gefahren, was einem Schaden von 4.873 Euro entsprach. Bei einem VW Golf 5 standen 133.313 Kilometer angezeigt, in Wahrheit waren es 330.000 Kilometer (Schaden 4.000 Euro). Der dritte Fall betraf ebenfalls einen VW Golf 5 mit 125.680 angezeigten und 163.737 gefahrenen Kilometern bei 3.000 Euro Schaden. Angesichts des Gesamtschadens von rund 12.000 Euro verurteilte das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt. Die dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Täters an den Obersten Gerichtshof blieb erfolglos.

Kein Kavaliersdelikt

20 Monate (wenn auch bedingter) Haft für einen Ersttäter sind nicht wenig: Das zeigt, dass Tachobetrug keineswegs ein Kavaliersdelikt ist. Sich davor zu schützen, ist derzeit freilich noch schwierig. Sowohl privaten Autokäufern als auch zukaufenden Händlern ist daher zu raten, eine klare vertragliche Regelung betreffend den Kilometerstand zu treffen.