Ein paar Handgriffe reichen aus, und schon zeigt der Kilometerzähler einen Bruchteil der eigentlichen Fahrtleistung an: So einfach sind Tachomanipulationen im digitalen Zeitalter. "Zur Änderung des Kilometerstandes braucht heute bei vielen Kfz-Modellen nicht einmal der Tacho ausgebaut werden", weiß Max Lang, Cheftechniker des ÖAMTC. Stattdessen reiche es aus, eine Verbindung über die OBD-Schnittstelle herzustellen: "Die dazu nötigen Manipulationsgeräte sind im Internet bereits ab 200 Euro frei erhältlich und können oft auch von Laien bedient werden."

Hersteller in der Pflicht

Die Erkenntnisse desÖAMTC decken sich mit Aussagen der EU-Kommission. Diese wies bereits vor Längerem darauf hin, dass 5 bis 12 Prozent aller in Europa gehandelten Gebrauchtfahrzeuge einen manipulierten -also in aller Regel zu niedrigen -Kilometerstand aufweisen könnten. Der deutsche Autofahrerklub ADAC sprach im Vorjahr gar davon, dass jeder dritte Pkw betroffen sein könnte.

Um gegenzusteuern, sind einerseits die Autohersteller gefordert. "Es wäre technisch ohne Weiteres möglich, den Mikrochip, auf dem der Kilometerstand gespeichert ist, vor manipulativen Eingriffen zu schützen", sagt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC- Interessenvertretung. Eine derartige Sicherung könne zur Vorbedingung für eine Typengenehmigung in der EU gemacht werden.

Kommt die Kilometerstandserfassung?

Da derartige Maßnahmen erst in der Zukunft wirksam werden, müssen andererseits auch Lösungen für die Bestandsfahrzeuge gefunden werden. Hier bildet die im Oktober 2014 in Kraft tretende §-57a-Datenbank, die auch den Kilometerstand beinhalten wird, einen Ansatzpunkt. Darüber hinaus könnte die Fahrtleistung bei jedem Werkstattaufenthalt erfasst werden, wie dies beispielsweise in Belgien bereits mit großem Erfolg praktiziert wird.

InÖsterreich arbeitet der Datendienstleister Eurotax bereits seit Jahren an einem derartigen System. Allerdings gibt es immer wieder Verzögerungen -einerseits ist von einem großen Aufwand bei der Datenbeschaffung die Rede, andererseits sträuben sich dem Vernehmen nach einzelne Importeure gegen dieErfassung von Rückrufaktionen und ähnlichen sensiblen Daten.

Schwachstellen im Gesetz

Darüber hinaus erschweren in Österreich juristische Schlupflöcher die Bekämpfung des Tachobetrugs. "Der Verkauf eines Autos mit manipuliertem Kilometerstand ist zwar strafbar, nicht jedoch das Justieren selbst", kritisiert Wiesinger. Bundesgremialobmann Komm.-Rat Burkhard Ernst weist wiederum darauf hin, dass ein Kilometerzähler in einem Pkw bisher gar nicht verpflichtend vorgeschrieben sei: Laut Aussage des Verkehrsministeriums ist somit auch keine Grundlage für ein Verbot etwaiger Manipulationen gegeben.

Ernst fordert eine rasche Schließung dieser Gesetzeslücken. Darüber hinaus unterstützt er "voll und ganz" die verpflichtende Erfassung des Kilometerstands bei Werkstattaufenthalten: "So etwas fordere ich schon seit Jahren." Es bleibt zu hoffen, dass der allgemeinen Einsicht rasche (politische) Taten folgen werden.