Kurzer Rückblick: Als das "Aus" für Chevrolet Anfang Dezember 2013 bekannt gegeben wurde, waren 53 Betriebe im Netz: 29 von ihnen waren auch für Opel tätig, 11 vertraten fremde Marken und 13 waren reine Chevrolet-Händler. 9 bisherige Partner stiegen schon bei der ersten Gelegenheit -nämlich per 31. März -aus den Händlerverträgen aus (siehe Kasten "Diese Händler sind schon weg").
Laut Mag. Rainer Fillitz, Geschäftsführer von Chevrolet Austria, hat es in diesen Fällen stets einvernehmliche Lösungen gegeben. Einige Händler, die das Chevrolet Angebot unzureichend fanden, verzichteten auf das von Chevrolet angebotene "Einvernehmen". Sie wandten sich stattdessen an die vom Bundesgremium eingerichtete Schiedsstelle. Die muss nun entscheiden, ob Chevrolet die Händler verpflichten kann, bis zum bitteren Ende im kaum mehr vorhandenen Vertriebsnetz auszuharren.
Investitionsabgeltung nur zum Teil
Die Ankündigung von Chevrolet, sich per Ende 2015 aus dem Neuwagen-Verkauf in Westeuropa zurückzuziehen, war für die Händler völlig überraschend gekommen. "Wir hätten Chevrolet sicher behalten, da die Produkte in den vergangenen Jahren viel besser geworden sind", kommentiert der burgenländische Komm.-Rat Josef Wiener seinen vorzeitigen Ausstieg per 31. März 2014 damit, dass "es jetzt noch höhere Ausgleichszahlungen gegeben hat als in einigen Monaten". Chevrolet-Zahlungen, die die Investitionen aber "bei Weitem nicht abgedeckt haben". In das gleiche Horn stößt etwa Anton Achter in Kollnbrunn (NÖ), der sich im April von Chevrolet nun Mazda zuwandte. "Ich habe lieber den Spatz in der Hand als die Taube am Dach." Auch er musste auf einen Teil seiner Investitionen "verzichten".
Wird Opel der lachende Gewinner?
Mag. Alexander Struckl, Geschäftsführer der General Motors Austria GmbH, verweist darauf, dass schon einige Zweimarkenhändler zu exklusiven Opel-Partnern wurden. Er ist zuversichtlich, dass sich weitere Chevrolet-Händler für Opel als alleinige Marke entscheiden werden: "Mit Opel kann man ein Business-Modell sehr gut abdecken". Daher scheint für diese Händler das von Chevrolet angebotene finanzielle Trostpflaster nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Sie vertrauen darauf, die bei Chevrolet verloren gehenden Verkäufe durch Opel ausgleichen zu können. Schließlich hat der Opel-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Thomas Neumann angekündigt, Opel zum zweitgrößten europäischen Autohersteller zu machen. Nicht jeder Händler kann oder will diesen Weg einschlagen. Wenig zu lachen hat da etwa Christoph Mussger vom gleichnamigen Autohaus in Kapfenberg. Er ist im Juni 2013 mit der Marke Chevrolet exklusiv gestartet und hat dafür 580.000 Euro investiert. Die Nachricht über den Rückzug hat ihn völlig unerwartet und schwer getroffen. Im ersten Halbjahr der Tätigkeit konnte er 34 Fahrzeuge absetzen bei einem Jahresziel von 35. Vom Importeur hat er als Ausgleich und Schadenersatz rund 16.000 Euro angeboten bekommen, also weit unter den tatsächlichen Ansprüchen. Da er auf einen derartigen "Vergleich" nicht einsteigen konnte und wollte, hat er den Vertrag für den Neuwagenvertrieb von sich aus per Ende Februar 2014 gekündigt.
Er stützt sich dabei auf eine erst kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes: "Ein Tankstellenpächter hat gegenüber einem Mineralölunternehmer auch bei Eigenkündigung einen Ausgleichsanspruch, sofern dem Unternehmer zurechenbare Umstände hiezu begründeten Anlass gegeben haben. Zweifellos ist einem Tankstellenpächter ein Aufrechterhalten des Pachtvertrags zumutbar, wenn er nur vorübergehend mit wirtschaftlich noch vertretbaren Umsatzrückgängen rechnen muss. Es muss ihm aber auch zugestanden werden, dass er schon frühzeitig auf eine gravierend negative Entwicklung seinerwirtschaftlichen Situation reagiert, wenn sich abzeichnet, dass diese Entwicklung nicht nur vorübergehend bestehen wird; in diesem Zusammenhang muss er auch die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages ins Auge fassen."
Diese absehbare "negative Entwicklung", war auch für Patrick Pfurtscheller, Geschäftsführer der Automobile Eduard Linser GmbH in Innsbruck, der Grund, den Händlervertrag von sich aus per 28. Februar 2014 zu kündigen. "Unter Wahrung aller Ansprüche", wie er nach eingehender Analyse durch den Händleranwalt Dr. Friedrich Knöbl klar stellte.
Ansprüche, die von Chevrolet heftig bestritten werden. In einem Schreiben vom 28. Februar legte Mag. Rainer Fillitz den Konzernstandpunkt klar: "Ihre Erklärung sehen wir als schuldhafte unberechtigte vorzeitige Auflösung des Händlervertrages, sodass Sie alle im uns übermittelten Rechtsgutachten vonHerrn Dr. Knöbl behaupteten Ansprüche schon dem Grunde nach verloren haben. Dies betrifft frustrierte Investitionen gleichermaßen wie Schadenersatz/Verdienstentgang und einen Ausgleichsanspruch."
Pflichterfüllung bis zum Ende?
Aus der Sicht von Chevrolet haben die gekündigten Händler nur das zu bekommen, was ihnen der Konzern anbietet. Und das auch nur dann, wenn sie "einvernehmlich" vorzeitig aus dem Händlervertrag aussteigen. Andernfalls haben die Händler bis zum 31. Dezember 2015 alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen -unabhängig davon, ob dies wirtschaftlich vertretbar ist oder nicht.
Der die Chevrolet-Händler vertretende Rechtsanwalt Dr. Martin Brenner sieht das naturgemäß anders. Angesichts des sich auflösenden Händlernetzes sei keinesfalls davon auszugehen, dass es bis Ende 2015 einen normalen Geschäftsbetrieb -mit entsprechenden Verdienstchancen der an den Importeur gebundenen Händler -geben werde. Zur Rechtssicherheit sei es erforderlich, dass dies auch von einem Gericht festgestellt werde. Entsprechend den seit dem Vorjahr geltenden Bestimmungen des Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetzes ist diese strittige Frage jedoch vorweg in einer Art Schlichtungsverfahren zu erörtern.
Die entsprechenden Schiedsanträge wurden bereits bei der Wirtschaftskammer eingebracht. Damit wurde auch rechtliches Neuland betreten. Schließlich hat man mit der seit dem Vorjahr gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsregelung noch keinerlei Erfahrungen.
Der Ball liegt derzeit bei Hellfried Ranzinger, der von der Kammer zum Schiedsrichter ernannt wurde.
Diese Händler sind schon weg
Bei den 9 "Ehemaligen", die schon per 31. März ausgeschieden sind, handelt es sich um: Brantner-Autohaus Gesellschaft m.b.H. (Gänserndorf und Laa an der Thaya, NÖ), Auto Wiener (Eltendorf, B), Franz Part&Co. GmbH (Schärding, OÖ), Auto-Pfleger GesmbH (Weißenbach bei Liezen, St), Autohaus Poier (Pöls, St), Car-Tech Kfz Meisterbetrieb GmbH (St. Veit an der Glan und Althofen, K), Manfred Lugstein e.U. (Strasswalchen, OÖ) und Autohof Konrad GmbH (Imst, T)."All diese Partner bleiben aber im Chevrolet-Service erhalten", sagt Fillitz. Eine Ausnahme bildet das Mehrmarken-Autohaus Stöbich (Schlüßlberg bei Grieskirchen), das sowohl den Händler-als auch den Servicevertrag mit 31. März gekündigt hat. Stöbich hatte die Tätigkeit für Chevrolet erst im April 2013 aufgenommen. "Der große Aufwand für eine reine Servicevertretung ist unrentabel", sagt Ralf Stöbich. "Wir haben in diesem Gebiet quasi bei null begonnen und nur eine niedrige zweistellige Zahl an Neuwagen verkauft. Daher ist der Kundenstock auch nicht so hoch, dass sich ein Service auszahlen würde."
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