Letztlich waren es viele (relativ) sinnlose Stunden, die die Vertreter der Kfz-Branche mit den Verhandlern des Finanzministeriums verbrachten: Denn mit Ausnahme einiger weniger Zusagen setzten sich die nach zusätzlichen Millionen fürs Budget gierenden Verhandler des Finanzministeriums (und der Politik) durch. Alle Detailergebnisse entnehmen Sie bitte dem Kasten!

Schon im Jänner und Februar waren die Auswirkungen der bevorstehenden Steuererhöhung in der Zulassungsstatistik zu spüren. Ein Minus von 13,6 Prozent im Jänner (also während der Verhandlungen) zeigte die Verunsicherung der Autofahrer, ob sie denn nun kaufen sollen oder nicht. Und die von vielen Herstellern gemeldete gute Auslastung der Schauräume im Februar bewies schließlich, dass letztlich doch noch viele Käufer zuschlugen (auch wenn die endgültigen Zulassungszahlen bei Redaktionsschluss noch ausstanden).

Wie auch immer: Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Laut Heiko Haasler, Generaldirektor bei EurotaxÖsterreich, liegen die durchschnittlichen Mehrkosten bei rund 260 Euro pro Fahrzeug. Es gebe überhaupt nur fünf Importeure, deren Fahrzeuge in Summe günstiger wurden: Lada, Corvette, Dacia, Lancia und Peugeot. "Die Mehrkosten für die Branche liegen bei 82,3 Millionen Euro pro Jahr."

Interessant ist auch ein Blick auf die Autos, die teurer werden: Mit 32.293 Euro zusätzlich trifft es den Aston Martin V12 Vanquish S am stärksten; das Auto war aber auch bisher mit 313.015 Euro nicht gerade günstig. Aber auch die Preise "normaler" Autos wie des Land Rover Defender Diesel schnalzen um 10,2 Prozent empor, während hingegen der Lada Taiga um 21,2 Prozent billigerwird. Auch Kunden eines Chevrolet Camaro (-13,1 Prozent) oder eines Jeep Wrangler 3.6 V6 (-7,6 Prozent) können sich freuen.

"Über Sozialpartnerschaft enttäuscht"

Unter den Branchenvertretern herrscht Uneinigkeit, ob nicht doch mehr aus den Verhandlungen herauszuholen gewesen wäre. "Ich bin vor allem über die Sozialpartnerschaft enttäuscht", sagt Dr. Gustav Oberwallner, stellvertretender Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels. Er glaubt, dass es -im Nachhinein gesehen -besser gewesen wäre, hätte man schon im Dezember, als die ersten NoVA-Pläne bekannt wurden, "einen Wirbel gemacht". Stattdessen habe man auf Verhandlungen gesetzt: "Und als wir verhandeln wollten, wurden wir informiert, dass das Gesetz gleich in die Begutachtung geschickt wird."

Jetzt juble man darüber, dass es gelungen sei, eine Deckelung von 32 Prozent bei der NoVA einzuführen. "Durch diese Erhöhungen entfernen wir uns immer mehr von den Nachbarstaaten", sagt Oberwallner: "Denken die Verantwortlichen nicht daran, was bei den Speditionen passiert ist?" Vor allem Betriebe in der Nähe zu Deutschland oder Tschechien könnten nun Filialen im Nachbarland gründen und ihre Fahrzeuge dort kaufen und anmelden, befürchtet man im Bundesgremium. Oberwallner sieht letztlich auch die im Vergleich zu früheren Jahr(zehnt)en schwächer gewordene Verhandlungsposition der Wirtschaftskammer: "Die Wirtschaftskammer ist keine Schattenregierung mehr."

Nicht ganz so kritisch wie Oberwallner betrachtet Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure, die Situation der vergangenen Wochen. "Die Verhandlungen waren sehr schwierig und zäh. Wir waren sechs Mal im Finanzministerium, und die einmal gemachten Zugeständnisse wurden dann nicht eingehalten", sagt Pesau. Das Ministerium sei ein paarSchritte auf die Verhandler aus dem Kfz-Lager zugekommen, habe dann aber schlagartig wieder alles geändert: "Man hat die Begutachtungsfrist verkürzt und das Gesetz noch am gleichen Tag in die Begutachtung geschickt." Zum Schluss hätten die Verhandler aus der Kfz-Branche dann aber doch "deutlichauf den Tisch gehaut" und gesagt, dass es so nicht weiter gehe. Dennoch glaubt Pesau nicht, dass "mehr herauszuholen" gewesen wäre.

Einige Motorräder wurden sogar billiger

Mit einem "blauen Auge" davon gekommen ist hingegen die Zweiradbranche. Man sei am 23. Dezemberüberrascht worden, dass das Ministerium auch bei Motorrädern an eine NoVA-Erhöhung denke, sagt Dr. Christian Arnezeder, Obmann der Arge 2Rad. Dann habe man klar gemacht, dass die zuerst diskutierte Deckelung von 30 Prozent bei Motorrädern über 1.000 cm 3 Verkaufseinbußen von etwa einem Fünftel bewirken würde.

In zähen Verhandlungen habe man schließlich eine Deckelung von 20 Prozent vereinbart: "Damit zählen wir sogar zu den Gewinnern der Regelung. Durch den Wegfall des 20-prozentigen NoVA-Zuschlages, den das alte System noch vorsah, werden nun viele Motorräder unter 1.000 cm 3 sogar billiger."

NoVA-Berechnung: neue Formel -neue Bonusstufen

Deckelung 20 %: Hubraum bestimmt die Motorrad-NoVA Bei Motorrädern ergibt sich der NoVA-Satz in Prozent aus der Formel: (Hubraum in cm 3-100 cm 3 x 0,02. Der Höchststeuersatz ist mit 20 %"gedeckelt". Unter 125 cm 3 entfällt die NoVA (historisch bedingt).

Deckelung 32 %: CO2-Emission bestimmt Pkw-NoVA Für andere Kraftfahrzeuge ergibt die Formel

(CO 2-Emissionswert in g/Kilometer -90 g) : 5 den NoVA-Satz in Prozent. Der Höchststeuersatz beträgt 32 %. Die errechneten Steuersätze sind auf volle Prozentsätze auf-bzw. abzurunden. Bei Fahrzeugen, deren CO 2-Ausstoß den Grenzwert 250 g/km übersteigt, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO 2-Ausstoß pro Gramm CO 2/km um je 20 Euro.

NoVA-Bonus: eine kleine Wissenschaft

Vom so berechneten Betrag sind vom 1. März bis 31. Dezember 2014 bei Dieselfahrzeugen 350 Euro und bei Fahrzeugen mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro abzuziehen. Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Bonus für alle Fahrzeuge nur noch 400 Euro; mit 1. Jänner 2016 sinkt der Bonus auf 300 Euro. Der maßgebliche CO 2-Emissionswert bei Autosist der CO 2-Emissionswert des kombinierten Verbrauchs laut Typen-bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung.

Bonus für "Umweltfreundliche" um ein Jahr verlängert

Der Bonus für die Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb -Hybridantrieb, Etanol E85, Methan (Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) -wird um ein weiteres Jahr verlängert: Bis 31. Dezember 2015 können als Bonus höchstens 600 Euro abgezogen werden (das heißt, der Bonus ist nicht mit dem Bonus für andere Antriebsarten kombinierbar).

Möglichkeit der Abrechnung nach der alten NoVA

Wie sich bereits zuletzt herauskristallisiert hatte, können bis zum 15. Februar 2014 unwiderruflich schriftlich geschlossene Kaufverträge mit dem alten NoVA-Satz abgerechnet werden, wenn die Lieferung (und damit die NoVA-Fälligkeit) vor dem 1. Oktober 2014 erfolgt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die vor dem Stichtag bestellt wurden und bei denen dieneue NoVA-Regelung Steuervorteile für den Käufer ergibt, nach der neuen Formel abgerechnet werden können. Bei Gebrauchtwagen, die aus dem Gemeinschaftsgebiet nach Österreich importiert werden, gilt das Erstzulassungsdatum als Stichtag zur NoVA-Berechnung. Siehe auch Seite 61