Markenwerkstätten, die Neuwagen vermitteln, haben es leicht: Sie können das beim A&W-Verlag bestellbare Vermittlungsauftrags-Formular verwenden. Entsprechend dem Kundenauftrag können sie das Auto dann dem Kunden im eigenen Namen fakturieren. Schlechter dran sind seit 1. Jänner die Werkstätten der Marken des VW-Konzerns, wenn sie einen Agentenvertrag unterschrieben haben.
Sie wurden harsch informiert, dass per Jahreswechsel die bisherige Methode zur Abwicklung von Vermittlungsgeschäften geändert wurde. Ihnen wurde untersagt, Neufahrzeuge selbst zu fakturieren. Sie dürfen auf ihren Konten weder Neuwagenerlöse noch die dazugehörigen Neuwageneinkäufe verbuchen. Sie bekommen von Porsche-Betrieben als Neuwagenhändler nur noch Vermittlungsprovisionen verbucht.
Die Zielsetzung des VW-Konzerns ist klar: Der Intrabrand-Wettbewerb -also innerhalb des Markennetzes- soll eingeschränkt werden. Vordergründig wurde dafür auf eine "neue Rechtsauffassung der EU-Kommission" verwiesen. Nach dieser sei es "nicht mehr zulässig, dass das Eigentum an einem Neufahrzeug auch nur für den Augenblick einer Sekunde auf den Agenten/Vermittler übergehen darf". Das bedeutet, dass der "verkaufende Vertragshändler direkt an den Endkunden liefern und fakturieren muss."
So einer weltfremden Idee der EU-Kommission müssen sich die Kfz-Hersteller fügen: Importeure, die es zulassen, "dass das Eigentum kurzfristig auf den Agenten/Vermittler übertragen wird, müssen mit einem Verfahren vor der Kartellbehörde rechnen".
Die selbstständigen Händler haben es immer schwerer
Jeder kann sich leicht vorstellen, wie Konzernchef Dr. Martin Winterkorn angesichts einer derartigen Drohung vor Angst zu schlottern beginnt. Den konzerneigenen Händlerbetrieben, die etwa in Wien 70 Prozent des Marktes der Konzernmarken beherrschen, kann man eine derartige Regelung leicht vorschreiben. Schwieriger wird es mit den -immer weniger werdenden -selbstständigen Händlern. Denen wird deshalb mit dem Finanzamt gedroht: "Sollte der Händler -entgegen der nun gültigen Rechtsauffassung -an seinen Agenten fakturieren, besteht die Gefahr, dass der Agent die Umsatzsteuer kraft der Rechnung schuldet, ihm jedoch der Vorsteuerabzug für die Rechnung vom Händler versagt wird, da gemäß dem Kaufvertrag keine Lieferung an den Agenten erfolgt ist."
Das vor 10 Jahren für unabhängige Vermittler entwickelte Formular des A&W-Verlags zeigt, dass es auch anders geht. Allerdings nur für jene Vermittler, die im Interesse der Autokäufer und nicht im Auftrag der Auto-Konzerne tätig werden. Erstere sind nur ihren Kunden, Letztere nur ihren Konzernherren verpflichtet. Diese können daher ihren "Agenten" auch vorschreiben, wem wo welches Auto ausgeliefert wird und von wem es an wenzu fakturieren ist. Mit der EU, der Kommission und dem Europarecht hat das nichts zu tun.
Kunde hat gewisse Freiheiten - auch beim Autokauf
Europarechtlich ist jedoch verankert, dass Autokäufer nicht gehindert werden dürfen, sich beim Einkauf ihres Fahrzeuges eines Vermittlers zu bedienen. Die einzige Auflage, die dabei zu beachten ist: Es muss ein vom Kunden unterschriebener Vermittlungsauftrag vorliegen; und die Echtheit eines derartigen Auftrages muss durch einen Personalausweisdes Kunden belegt werden.
Darüber hinaus kann der Kunde -wie der Klient eines Rechtsanwaltes -dem Autovermittler den Auftrag erteilen, für ihn die gesamte finanzielle Abwicklung-einschließlich des Eintausches seines Gebrauchtwagens -treuhändig durchzuführen. Er kann ihn auch bevollmächtigen, für ihn das Fahrzeug vom Händler in Empfang zu nehmen. Der Kunde braucht sich nicht mit einer Fakturierung und einer Auslieferung durch einen konzerneigenen Händlerbetrieb abspeisen zu lassen.
Andere Regeln für "Agenten"
Das sind Freiheiten, die allerdings nur für einen Vermittler im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes und nicht für einen "Agenten" gelten. Ein Agent ist nur der Handlanger des Konzerns, in dessen Vertriebsnetz er eingegliedert wurde. Dem kann der Geschäftsherr so viele Weisungen erteilen, wie er will. Das ist auch wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Dafür braucht er sich nicht hinter der EU-Kommission und dem Finanzamt zu verstecken.
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