Unverbesserliche Optimisten und politische Apologeten finden im Abgabenänderungsgesetz, das Ende Jänner den Ministerrat passiert hat, zumindest einen positiven Punkt: Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wurde deutlich vereinfacht. Statt der zuletzt 111 Seiten langen, selbst für Finanzbeamte nicht mehr durchschaubaren "Bedienungsanleitung" samt komplexem Bonus-Malus-System soll zukünftig ein einheitlicher Berechnungsschlüssel gelten. Dieser gestaltet sich (Stand 31. Jänner) wie folgt: Der prozentuelle NoVA-Steuersatz wird errechnet, indem vom CO 2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs 90 Gramm abgezogen werden und der daraus resultierende Wert durch 5dividiert wird. Der auf diese Weise errechnete Betrag wird bis Ende 2015 bei Dieselfahrzeugen um 300 und bei Benzinfahrzeugen um 400 Euro reduziert, danach fällt dieser Abzug um jeweils 100 Euro geringer aus. Keinen Abzug gibt es für alternativ angetriebene Fahrzeuge, stattdessen gilt bei ihnen bis Ende 2014 ein Bonus von 600 Euro.
Vorsicht Falle!
Aus dieser Berechnungsformel folgt, dass bei Fahrzeuge mit einem CO 2-Ausstoß von weniger als 90 Gramm pro Kilometer keine NoVA fällig wird (Steuergutschriften sind übrigens nicht vorgesehen). Bei höheren Emissionen steigt die Steuerlast progressiv an- und genau hier liegt einer der Hauptkritikpunkte der Branche: Die bisher übliche "Deckelung" bei 16 Prozent beziehungsweise die zwischendurch avisierte Obergrenze von 30 Prozent wurden vom Finanzministerium am Ende der (mit 2 Wochen ohnehin extrem kurzen) Begutachtungsphase sang-und klanglos aus dem Gesetzestext gestrichen. Vor allem stark motorisierte Fahrzeuge werden angesichts dessen deutlich teurer werden.
Das trifft nicht nur die Käufer dieser vorwiegend hochpreisigen Fahrzeuge, sondern auch die Händler, die im Premiumsegment tätig sind - also in einem Bereich, in dem der Kapitaleinsatz schon seit Jahren in einem krassen Missverhältnis zu den erzielbaren Erträgen steht. Mit ihren diesbezüglichen Mahnungen stießen die Interessenvertreter bei der Politik jedoch auf taube Ohren.
Den Vertretern des Fahrzeughandels gelang es im Wesentlichen nur, eineÜbergangsfrist auszuhandeln. Für Fahrzeuge, deren Kaufvertrag bis 15. Februar abgeschlossen wird, kann die NoVA gemäß des "alten" Modells berechnet werden.
Kein Entkommen
Mit prognostizierten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro pro Jahr ist die NoVA für den Finanzminister freilich nur ein Nebenschauplatz. Mindestens 150 Millionen Euro erwartet man sich von der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer -und das, obwohl die Staatseinnahmen aus diesem Posten bereits im letzten Jahrzehnt laut Berechnungen des Arbeitskreises der Automobilimporteure um mehr als 41 Prozent gestiegen sind. Insgesamt dürfte das Aufkommen für die motorbezogene Versicherungssteuer 2014 bei etwa 2 Milliarden Euro und damit mindestens 12,5 Prozent über dem Gesamtbetrag von 2013 liegen. Die Regierung hat es bei der motorbezogenen Versicherungssteuer besonderseinfach, weil dieser erstens kein Fahrzeughalter entgehen kann und zweitens die Einbringung der Abgaben schon vor Langem an die Kfz-Versicherer ausgelagert wurde. Diese stehen nunmehr vor der Fleißaufgabe, von all jenen Autofahrern, die ihre Versicherungssteuer für 2014 bereits bezahlt haben, nachträglich die Differenzbeträge einzutreiben.
Keine Bereitschaft zum Kompromiss
Sowohl die "neue" NoVA als auch die erhöhte Versicherungssteuer sollen per 1. März in Kraft treten. Bis dahin gibt es theoretisch die Möglichkeit, den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen. Aus Sicht der Branche bleibt die vage Hoffnung, dass sich dort ausreichend viele Mandatare verantwortungsbewusster und zukunftsorientierter zeigenals die Regierungspolitiker: Diese haben sich mit ihrer brutalen Kompromisslosigkeit nämlich viele Sympathien auf Jahre hinaus verdorben - nicht nur bei ein paar tausend Autohändlern, sondern auch bei jenen rund vier Millionen Autobesitzern, die womöglich schon bald wieder zu den Wahlurnen gerufen werden.
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