Kronreif ist laut Sachverständigen-Liste des österreichischen Justizministeriums weder für Kfz-Reparaturen noch für Kfz-Lackierungen zuständig. Kronreifs Opfer war der Kfz-Meister Ernst Moreau, dem fälschlich unterstellt wurde, einen Hagelschaden unsachgemäß repariert zu haben. Der das nicht auf sich sitzen lassen wollte und von Kronreif den durch dessen falsches Gutachten verursachten Schaden ersetzt haben will.

Wie schwierig es ist, gegen den Platzhirschen unter den Kfz-Sachverständigen am Salzburger Gericht anzukämpfen, merkte Moreau schon vor Klagseinbringung. Keiner der ansässigen Anwälte wollte diesen Auftrag übernehmen -schließlich ist man bei Verkehrsunfällen auf Kronreif als den vom Gericht meistbeschäftigten Kfz-SV hin und wieder angewiesen. Was Moreau veranlasste, sich mit Dr. Martin Brenner einen Wiener Anwalt zu nehmen.

Wie gut Kronreif in der Salzburger Justiz vernetzt ist, zeigte sich unmittelbar nach Klagseinbringung. Ein volles Dutzend Salzburger Richter erklärte sich in dieser Causa befangen, da sie Kronreif ständig mit Gutachten beauftragt hatten. Da fällt es dann etwas schwierig, im Akt Moreau Kronreifs fachliche Qualität objektiv zu überprüfen.

Was war schuld an den Rissen im Dach?

Schließlich blieb der Akt beim Salzburger Richter Dr. Christoph Ganzera hängen, der sich möglicherweise nur selten mit Verkehrsunfällen herumzuschlagen hat. Der bestellte auch keinen Salzburger Sachverständigen, sondern betraute den Tiroler SV Anton Mayr mit einer Gutachtenserstellung. Der kam zum Ergebnis, die Rissbildung im Lack eines Autodaches- laut Kronreif die Folge einer unsachgemäßen Hagelreparatur durch Moreau -sei "mit an größter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch mechanische Einwirkung von außen entstanden". Von einer Dachlawine, die aber nach Kronreifs Erfahrungen einer Dachlackierung nichts anhaben kann. Was am 22. März 2013 zum Urteil führte, dass Moreaus Forderung "dem Grunde nach zu Recht besteht". Worüber in A&W 5/13 berichtet wurde.

Kronreif stellt in der Folge jedoch klar, dass er gegen das im Artikel angeführte Gerichtsurteil volle Berufung ausgeführt habe, da "der Richter sowohl eine unrichtige rechtliche Beurteilung als auch eine unrichtige Beweiswürdigung vornahm".

Nun hat auch das Berufungsgericht Kronreifs Berufung abgewiesen. Seine Behauptung, Richter Dr. Ganzera habe die ganze Sache einfach falsch gesehen oder nicht verstanden, stieß den Richtern eher sauer auf: "Beim festgestellten Sachverhalt bestätigt nunmehr der dritte (!) Gutachter (Johann Hattinger, Walter Janisch, Anton Mayr), dass das den behaupteten Schadenersatzanspruch auslösende Sachverständigengutachten des Beschuldigten falsch gewesen sei. Diesen Umstand willder Beklagte mit einem Privatgutachten des Sachverständigen Johann Pfarrkirchner widerlegen ... Dazu lässt sich jedenfalls festhalten, dass die Beurteilung des Erstgerichtes, das Gutachten Janisch sei für einen sachkundigen und unbefangenen Beurteiler nicht offenbar unrichtig, nachvollziehbar und lebensnah begründet ist."

Bleibt abzuwarten, wann Moreau den von Kronreif verursachten Schaden ersetzt erhält.