Im Mai hat sich AUTO&Wirtschaft mit einem Kfz-Reparaturgutachten
des Verkehrsunfallexperten Dipl.-Ing (FH) Gerhard Kronreif kritisch
auseinander gesetzt. Doch die Sache geht weiter.
Kronreif ist laut Sachverständigen-Liste des österreichischen
Justizministeriums weder für Kfz-Reparaturen noch für
Kfz-Lackierungen zuständig. Kronreifs Opfer war der Kfz-Meister Ernst
Moreau, dem fälschlich unterstellt wurde, einen Hagelschaden
unsachgemäß repariert zu haben. Der das nicht auf sich sitzen lassen
wollte und von Kronreif den durch dessen falsches Gutachten
verursachten Schaden ersetzt haben will.
Wie schwierig es ist, gegen den Platzhirschen unter den
Kfz-Sachverständigen am Salzburger Gericht anzukämpfen, merkte Moreau
schon vor Klagseinbringung. Keiner der ansässigen Anwälte wollte
diesen Auftrag übernehmen -schließlich ist man bei Verkehrsunfällen
auf Kronreif als den vom Gericht meistbeschäftigten Kfz-SV hin und
wieder angewiesen. Was Moreau veranlasste, sich mit Dr. Martin
Brenner einen Wiener Anwalt zu nehmen.
Wie gut Kronreif in der Salzburger Justiz vernetzt ist, zeigte sich
unmittelbar nach Klagseinbringung. Ein volles Dutzend Salzburger
Richter erklärte sich in dieser Causa befangen, da sie Kronreif
ständig mit Gutachten beauftragt hatten. Da fällt es dann etwas
schwierig, im Akt Moreau Kronreifs fachliche Qualität objektiv zu
überprüfen.
Was war schuld an den Rissen im Dach?
Schließlich blieb der Akt beim Salzburger Richter Dr. Christoph
Ganzera hängen, der sich möglicherweise nur selten mit
Verkehrsunfällen herumzuschlagen hat. Der bestellte auch keinen
Salzburger Sachverständigen, sondern betraute den Tiroler SV Anton
Mayr mit einer Gutachtenserstellung. Der kam zum Ergebnis, die
Rissbildung im Lack eines Autodaches- laut Kronreif die Folge einer
unsachgemäßen Hagelreparatur durch Moreau -sei "mit an größter
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch mechanische Einwirkung
von außen entstanden". Von einer Dachlawine, die aber nach Kronreifs
Erfahrungen einer Dachlackierung nichts anhaben kann. Was am 22. März
2013 zum Urteil führte, dass Moreaus Forderung "dem Grunde nach zu
Recht besteht". Worüber in A&W 5/13 berichtet wurde.
Kronreif stellt in der Folge jedoch klar, dass er gegen das im
Artikel angeführte Gerichtsurteil volle Berufung ausgeführt habe, da
"der Richter sowohl eine unrichtige rechtliche Beurteilung als auch
eine unrichtige Beweiswürdigung vornahm".
Nun hat auch das Berufungsgericht Kronreifs Berufung abgewiesen.
Seine Behauptung, Richter Dr. Ganzera habe die ganze Sache einfach
falsch gesehen oder nicht verstanden, stieß den Richtern eher sauer
auf: "Beim festgestellten Sachverhalt bestätigt nunmehr der dritte
(!) Gutachter (Johann Hattinger, Walter Janisch, Anton Mayr), dass
das den behaupteten Schadenersatzanspruch auslösende
Sachverständigengutachten des Beschuldigten falsch gewesen sei.
Diesen Umstand willder Beklagte mit einem Privatgutachten des
Sachverständigen Johann Pfarrkirchner widerlegen ... Dazu lässt sich
jedenfalls festhalten, dass die Beurteilung des Erstgerichtes, das
Gutachten Janisch sei für einen sachkundigen und unbefangenen
Beurteiler nicht offenbar unrichtig, nachvollziehbar und lebensnah
begründet ist."
Bleibt abzuwarten, wann Moreau den von Kronreif verursachten Schaden
ersetzt erhält.