Im Herbst, da fallen Blätter nicht nur von den Bäumen, sondern auch
die Bundesgesetzblätter aus der Staatsdruckerei, insbesondere wenn
sich eine Legislaturperiode dem Ende zuneigt. So hat sich das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
aufgerafft, im Verordnungsweg einiges zu präzisieren, was vom Gesetz
schon vorgegeben war.
Wie zu erwarten wurden grundlegende Probleme
damit nicht gelöst.
Im Konkreten handelt es sich um Verordnungen zur
Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Führerscheingesetz (FSG),
nämlich die Straßenverkehrszeichenverordnung (StVzVO), die
Fahrradverordnung, die Führerscheingesetz Prüfungs-Verordnung (FSG
PV), die Führerscheingesetz Durchführungs-Verordnung (FSG DV) und die
Zulassungsstellenverordnung (ZuStV),die alle im Oktober das Licht
der Welt erblickten.
Die kurz und bündig verfasste ZuStV legt einen neuen Preis für
Zulassungsbescheinigungen im Scheckkartenformat fest. Wie im
Discountladen sind es jetzt 19,80 Euro. Bei einigen Fahrzeugen in
Familien ergeben sich somit bald zweistellige Beträge für eine eher
problematische Form des Fahrzeugdokuments (schließlich sind keine
zusätzlichen behördlichen Einträge möglich).
Die Fahrradverordnung passt die Ausrüstungsbestimmungen den heutigen
technischen Möglichkeiten an. Was nicht bekannt sein dürfte: Die gute
alte Glocke gibt es schon länger nicht mehr, elektronische
Lärmerregung der verschiedensten Art kann unter dem Begriff
"akustische Warnvorrichtung" zum Einsatz gelangen. Übrigens entfällt
die Ausrüstungspflicht für solches bei Rennrädern, was bei der
Lautlosigkeit und Geschwindigkeit solcher Geräte äußerst
problematisch ist. Elektroräder scheinen in der Verordnung nicht
weiters auf, ob es da nicht bald ein böses Erwachen geben wird? Die
Leistung der E-Bikes übersteigt etwa dieVorstellungen von 20 km/h
bei der Benutzung von Radwegen schon lange, untrainierte Menschen
jeden Alters können die Geschwindigkeit von Spitzensportlern
erreichen. Zumindest eine bessere Bremsverzögerung wäre angebracht.
Ein Versäumnis im Kraftfahrrecht ist auch, dass niemand für die
Einhaltung der technischen Bestimmungen zuständig ist.
Die ebenfalls neue StVZVO legt Grenzwerte für Rückstrahlwirkung und
Farbkoordinaten von Verkehrszeichen fest. Internationale Konzerne
haben bei der Festlegung der Werte kräftig mitgewirkt, da Farben
sowohl für Neu-als auch Gebrauchszustand festgeschrieben sind und
damit bestimmte Produkte besser eingegrenzt sind. Auf der Straße wäre
ausschließlich der Gebrauchswert von Bedeutung und dieser müsste für
einen ausreichend langen Zeitraum erhalten bleiben. Übrigens ist aber
alles eine theoretische Diskussion, da kaum jemand diese Werte
außerhalb des Labors überprüfen kann und schon gar niemand die Werte
je überprüft hat. DenEntschleunigern des Verkehrs zur Freude sind
endlich auch Fahrradstraße, Begegnungszone und Radwege ohne
Benützungspflicht genau spezifiziert.
Ein Musterbeispiel juristischer Reglementierungsfreude stellt das
Führerscheinrecht dar. In mindestens 9 verschiedenen Gesetzeswerken
sind Bestimmungen zu finden. Das reicht vom KFG (Kraftfahrgesetz) und
KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung), wo die Materie früher
enthalten war, über das FSG mitsamt seinen Verordnungen bis zur
Feuerwehr-und Rettungsverordnung. Hinsichtlich der Einteilung der
Fahrzeuge gibt es eine eher problematische Abstimmung mit dem KFG, wo
immer noch antiquierte und international nicht verwendete Begriffe
wie Motorfahrrad, Kleinmotorrad, Motorrad oder Kombinationskraftwagen
enthalten sind. Auf jeden Fall muss den neuen EU-Bestimmungen über
Krafträder Rechnung getragen werden, diese teilen sich jetzt in AM,
A1, A2 und A, entsprechend unserer Nomenklatur Motorfahrrad, Motorrad
bis 125 ccm, Leichtmotorrad, Motorrad. Teile davon treten erst 2019
in Kraft, was bei der momentanen Änderungsfreude bis dahin längst
überholtsein dürfte. Von allen Änderungen wenig betroffen kommt die
Landwirtschaft mit ihrer Gruppe F unbehelligt über die Runden. Wen
kümmern schon die Kolosse, die uns täglich auf den Straßen begegnen?
Den wichtigsten Orakeln zufolge wird ein neuer Stil in der
Regierungsarbeit die minimalen Unzulänglichkeiten rasch beseitigen,
da mit absoluter Sachlichkeit an die Themen herangegangen werden
wird.