Dr. Rudolf Weinmann, Obmann des VereinsÖsterreichischer BMW und Mini
Händlerbetriebe, geht davon aus, dass alle BMW-Partner seiner
Empfehlung folgend die neuen Verträge unterschrieben haben.
"Unterschreiben oder die Belieferung endet", hatte Importeur BMW
Austria seinen Händlerpartnern sinngemäß mitgeteilt.
Weinmann hatte seinen Markenkollegen geraten, die Verträge zu
unterschreiben, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Frist war
kurz gesetzt: Sie ergab sich aus der Tatsache, dass die BMW- und
Mini-Händler in Österreich - wie in Europa - auf Basis eines mit 30.
September 2013 befristeten Vertrags mit dem Hersteller
zusammenarbeiteten. Der teilte kurz vor Ablauf der Frist seinen
Partnern mit, sie mögen noch in der 39. Woche die Verträge
unterschreiben, andernfalls werde man die Belieferung einstellen.
Diese Vorgangsweise - wie auch die Weigerung, an den Verträgen
irgendetwas zu ändern - gelte europaweit.
Nicht gesetzeskonform und doch nichtänderungswürdig
Das Vertragswerk hatte inÖsterreich Kartellrechtsexperte Dr. Norbert
Gugerbauer - ebenso wie eine Reihe seiner Kollegen in Europa -
geprüft: Sie hatten eine Reihe von Passagen gefunden, die nicht mit
dem europäischen Recht im Einklang stehen. Was Weinmann erreichen
konnte, war eine Zusage von BMW-Austria-Geschäftsführer Kurt Egloff,
jene Vertragspunkte, für die in anderen europäischen Ländern
Vereinbarungen in Form von Sideletters getroffen werden, auch in
Österreich entsprechend umzusetzen. Außerdem wurde das in Österreich
geltende Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz dem Händlervertrag als
Zusatzvereinbarungbeigelegt. Im Streitfall soll dieses
österreichische Recht, einen Schlichtungversuch vorausgesetzt, vor
Europarecht gelten. (ENG)