Schon 2008 hat das Oberlandesgericht Innsbruck dem Eigentümer eines fünfeinhalb Jahre alten Autos eine merkantile Wertminderung zugesprochen, obwohl er nicht der Erstbesitzer war. Diesem Beispiel ist soeben das OLG Düsseldorf gefolgt (I-1U 149/11) - bei einem Auto mit mehr als 100.000 Kilometern, das bereits älter als fünf Jahre war. Die Begründungist so aktuell wie eh und je: "Zu berücksichtigen ist, dass auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung sich ein Unfall nachhaltig auf die Preisbildung bei einem Verkauf auswirkt. Denn auch beim Verkauf älterer Fahrzeuge pflegt ein Käufer nach der Unfallfreiheit zu fragen und erwartet einen deutlichen Preisnachlass, wenn die Frage verneint werden muss. Deswegen hat der Senat für ein über fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von fast 140.000 Kilometern einen merkantilen Minderwert als ersatzfähigen Schadenposten anerkannt (Urteil vom 17.11.1986, AZ: I-1 U 229/85)."

Klare Worte aus Linz

Das Landesgericht Linz hat bereits 2009 mit einem Berufungsurteil klargestellt, dass der Ersatz der Wertminderung nichts mit fiktiven Reparaturkosten zu tun hat. "Der Ersatz eines merkantilen Minderwertes steht als positiver Schaden grundsätzlich ohne Rücksicht darauf zu, ob das Fahrzeug repariert wird oder im beschädigten Zustand verkauft wird", hieß es damals. Es braucht sich somit kein Autobesitzer bei dieser Forderung von der Versicherung abwimmeln lassen, bloß weil er sein Unfallauto beim Händler unrepariert für ein anderes Fahrzeug in Zahlung gegeben hat.

Objektive Berechnungsweise

Zur Berechnung der Schadenshöhe haben einige unabhängige Sachverständige schon vor einiger Zeit die "Salzburger Formel" errechnet. "Oberstes Ziel bei ihrer Entwicklung war es, das reale Käuferverhalten von vorbeschädigten, aber wieder instandgesetzten Kraftfahrzeugen in einem einfachen, nachvollziehbaren mathematischen Ansatz bestmöglich abzubilden", erläuterte Dr. Anneliese Kodek, Richterin am Oberlandesgericht Wien, in der Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR) die Zielsetzung. "Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ein durchschnittlicher Kaufinteressent bei sehr jungen Fahrzeugen einen maximalen Nachlass auf den üblichen Marktwert von etwa 15 bis 16 Prozent erwartet", ergänzt der Techniker Dr. Wolfgang Pfeffer die Basis der Berechnungsmethode. Von diesem Eckpunkt ausgehend, wird dieser Prozentsatz dann über einen Alters- und Laufleistungsfaktor sukzessive reduziert.

Individuelle Kalkulation

Daran anschließend definieren 6 Schadensklassen den erforderlichen Reparaturumfang, 6 Nutzungsfaktoren und 4 Einsatzfaktoren -von der Baustelle bis zum Kurzstreckenbetrieb -beeinflussen die Auswirkungen der bisherigen Art der Nutzung des Unfallfahrzeuges. Entsprechend der Judikatur wurde auch ein Besitzerfaktorberücksichtigt. Vorschadensfreiheit ist nun nicht mehr erforderlich, doch können mit der Salzburger Formel auch die Vorschäden bei der Reduktion des merkantilen Minderwertes berücksichtigt werden. Ein "Fügetechnik-Faktor", unterteilt in 5 Klassen, berücksichtigt zusätzlich die unterschiedlichen Reparaturmethoden - etwa das Kleben und Nieten statt dem Schweißen und Löten. Die dabei verbleibenden unterschiedlichen Reparaturspuren schlagen sich letztlich auch in einer unterschiedlichen merkantilen Wertminderung nieder.