Ende Mai hatte sich bereits der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments
gegen die verpflichtende Trennung der wiederkehrenden
Kfz-Begutachtung von der Reparatur ausgesprochen. Jetzt ist das
"Pickerl-Verbot" für Kfz-Betriebe definitiv vom Tisch.
Anfang Juli lehnte auch das Plenum des Strassburger Parlaments den
von deutschen Lobbyisten vorangetrieben Vorschlag ab, der vor allem
den großen Prüfkonzernen wie TÜV und Dekra in die Hände gespielt
hätte. Der nunmehr verabschiedete Text enthält stattdessen einige
neue Mindeststandards für die nationale Gesetzgebung, darunter
verpflichtende Überprüfungen für Motorräder ab dem Jahr 2016 sowie
allenfalls für Mopeds ab 2018, für Anhänger über 2 t und Wohnanhänger
über 750 kg. Die erste Kfz-Begutachtung muss spätestens nach 4 Jahren
erfolgen, danach ist ein zweijähriger Rhythmus vorgesehen. Wichtig
für Österreich: Strengere Bestimmungen sind weiterhin zulässig,
sodass es keine Auswirkungen auf das hierzulande übliche
"3-2-1-System" geben dürfte.
Politischer Einsatz
Den ansonsten viel gescholtenen Europaabgeordneten ist in Sachen
"Pickerl-Debatte" durchaus Lob auszusprechen, denn alleösterreichischen Abgeordneten sprachen sich für die Beibehaltung des
heimischen Prüfwesens aus. SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried
brachte beispielsweise mehrere Änderungsanträge gegen den
ursprünglichen deutschen Vorschlag ein. Hubert Pirker (ÖVP)
verdeutlichte einerseits die wirtschaftliche Bedeutung der
§-57a-Überprüfung für die Kfz-Betriebe, andererseits verwies er
darauf, dass Österreich in Sachen Fahrzeugzustand ohnehin ein
"Musterschüler" sei: "Das neue Gesetz forciert nun, dass andere
EU-Mitgliedstaaten bei ihren Standards aufholen. Deren Systeme müssen
verbessert werden, nicht das bewährte System in Österreich."