Anfang Juli lehnte auch das Plenum des Strassburger Parlaments den von deutschen Lobbyisten vorangetrieben Vorschlag ab, der vor allem den großen Prüfkonzernen wie TÜV und Dekra in die Hände gespielt hätte. Der nunmehr verabschiedete Text enthält stattdessen einige neue Mindeststandards für die nationale Gesetzgebung, darunter verpflichtende Überprüfungen für Motorräder ab dem Jahr 2016 sowie allenfalls für Mopeds ab 2018, für Anhänger über 2 t und Wohnanhänger über 750 kg. Die erste Kfz-Begutachtung muss spätestens nach 4 Jahren erfolgen, danach ist ein zweijähriger Rhythmus vorgesehen. Wichtig für Österreich: Strengere Bestimmungen sind weiterhin zulässig, sodass es keine Auswirkungen auf das hierzulande übliche "3-2-1-System" geben dürfte.

Politischer Einsatz

Den ansonsten viel gescholtenen Europaabgeordneten ist in Sachen "Pickerl-Debatte" durchaus Lob auszusprechen, denn alleösterreichischen Abgeordneten sprachen sich für die Beibehaltung des heimischen Prüfwesens aus. SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried brachte beispielsweise mehrere Änderungsanträge gegen den ursprünglichen deutschen Vorschlag ein. Hubert Pirker (ÖVP) verdeutlichte einerseits die wirtschaftliche Bedeutung der §-57a-Überprüfung für die Kfz-Betriebe, andererseits verwies er darauf, dass Österreich in Sachen Fahrzeugzustand ohnehin ein "Musterschüler" sei: "Das neue Gesetz forciert nun, dass andere EU-Mitgliedstaaten bei ihren Standards aufholen. Deren Systeme müssen verbessert werden, nicht das bewährte System in Österreich."