konstatierte Brandgefährlichkeit treffe nicht zu. Die deutschen Autokonzerne halten dennoch an der Ablehnung des eigentlich seit 1. Jänner 2013 in neu typzugelassenen Fahrzeugen verpflichtenden Kältemittels fest. Sie wollen die bisher verwendeten R134a-Klimaanlagen durch Systeme auf CO 2-Basis ersetzen.