Im Mai hat sich AUTO&Wirtschaft mit einem Kfz-Reparaturgutachten des
an Salzburger Gerichten tätigen Verkehrsunfallexperten Dipl.-Ing.
(FH) Gerhard Kronreif kritisch auseinander gesetzt.
Kronreif ist laut SV-Liste desösterreichischen Justizministeriums
weder für Kfz-Reparaturen noch für Kfz-Lackierungen zuständig. Nach
österreichischer Gesetzeslage ist für eine derartige Eintragung eine
fünfjährige einschlägige Praxis in einer Kfz-Lackiererei oder in
einer Kfz-Spenglerei erforderlich. Dazu erhält AUTO&Wirtschaft von
Kronreif die folgende -aus Platzgründen gekürzte- Darstellung:
"Ich bin von der Regierung von Oberbayern nicht nur für das
Fachgebiet, Verkehrsunfälle" öffentlich bestellt und beeidet, sondern
(seit dem Jahr 2003) auch für das Fachgebiet ,Kraftfahrzeugschäden
und Bewertung", wobei diese öffentliche Bestellung und Beeidigung
seitens der Regierung von Oberbayern -neben einigen anderen
Spezialgebieten -auch das Gebiet ,Fahrzeugreparatur" und
,Fahrzeuglackierung" beinhaltet. Damit bin ich zuständig, auch zu
diesem Thema Gutachten zu erstatten, selbstverständlich ist dies auch
im nichtbundesdeutschen Raum möglich. ... Da eine öffentliche
Bestellung und Beeidigung seitens der Regierung von Oberbayern
ohnehin über die Bundesgrenzen hinaus anerkannt ist, bestand
meinerseits keine Notwendigkeit der diesbezüglichen Ergänzung in der
Sachverständigenliste der österreichischen Justiz."
Gilt oberbayerische Bestellung inÖsterreich -oder nicht?
Diese Rechtsexpertise wird von heimischen Juristen nicht geteilt: Ein
in einer deutschen Liste eingetragener Rechtsanwalt muss
selbstverständlich die österreichischen Zulassungsvoraussetzungen
erfüllen, um in eine österreichische Rechtsanwaltsliste eingetragen
zu werden. Diese Voraussetzungen sind von der österreichischen
Justizverwaltung zu überprüfen. Analog ist diese Regelung auch auf
die bei Gericht tätigen Sachverständigen anzuwenden.
AUTO&Wirtschaft berichteteüber die Bemühungen des damaligen
Bundesinnungsmeisters der Karosseriebetriebe Arthur Clark, den Streit
über das Kronreif-Gutachten durch ein Schiedsgutachten des SV Walter
Janisch zu klären. Dieser ist für Kfz-Reparaturen und Havarieschäden
in die Sachverständigenliste der Justiz (17.11) eingetragen. Ein
Fachgebiet, das in Österreich auch Spengler-und Lackiererarbeiten
umfasst. Was aus der Sicht Kronreifs in Oberbayern anders gehandhabt
wird: "Es wurde SV Janisch zwar als Schiedsgutachter vorgeschlagen
und fungierte als solcher, jedoch ist Janisch kein
Lack-Sachverständiger. Er ist weder in die Sachverständigenliste der
österreichischen Justiz noch in einem anderen Land eingetragener
Sachverständiger für Kfz-Lackierung."
Keine Freundschaft mit Privatgutachter
Darüber hinaus legt Kronreif Wert auf die Feststellung, dass er mit
dem von ihm bestellten Privatgutachter Johann Pfarrkirchner nicht
befreundet ist:
"SV Pfarrkirchner ist mir lediglich von Berufs wegen sowie von
Sachverständigenveranstaltungen bekannt. Er wurde mir (über
Empfehlung durch den Kfz Fachgruppenobmann StV des Landesverbandes
für OÖ und Sbg) beauftragt, zur gegenständlichen Reparatur der Fa.
Moreau am Pkw-Skoda und zur Frage der Richtigkeit der Gutachten des
SV Hattinger und des SV Janisch ein Gutachten zu erstatten. Dabei kam
er zum Ergebnis, dass ... die Ausführungen im Gutachten Hattinger
technisch nicht nachvollziehbar und auch nicht richtig sind sowie das
Gutachten SV Janisch zweifelsfrei und sehr leicht als offenbar
unrichtig zu erkennen ist."
Das Gericht muss nun entscheiden
Der Salzburger Richter Dr. Ganzera und der von ihm bestellte Tiroler
SV Anton Mayr sahen dies anders. Das erstinstanzliche Urteil stellte
fest, dass Moreaus Schadenersatzforderung aus dem falschen
Kronreif-Gutachten "dem Grunde nach zu Recht besteht". Kronreif
stellt jedoch klar, "dass ich gegen das im Artikel angeführte
Gerichtsurteil volle Berufung ausgeführt habe ... und der Richter
sowohl eine unrichtige rechtliche Beurteilung als auch eine
unrichtige Beweiswürdigung vornahm".
AUTO&Wirtschaft wirdüber das Ergebnis der Kronreifschen Berufung
berichten.