Wer Krieg führt, braucht Soldaten. Wer Prozess führt, braucht
Moneten.
Diese alte Weisheit ist auch allen Autohändlern klar. Doch
kaum einer hat für den Ernstfall vorgesorgt. Jeder verlässt sich
darauf, dass schon nichts passieren wird.
Doch wie heißt es so treffend im Wilhelm Tell: Es kann der Frömmste
nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Es
kann daher schneller was passieren, als sich ein solider Autohändler
träumen kann. Die einfachste und nahe liegendste Vorsorge ist der
Abschluss einer vernünftigen Versicherung. Die sorgt im Streitfall
für die ausreichenden Moneten. Doch da höre ich seit Jahren, das sei
ein überflüssiger Aufwand. Die ersparten Prämien bringen einem mehr,
als das Prozessieren kostet. Wobei die meisten keine Ahnung haben,
welche Kosten im Streitfall auf sie zukommen können.
Im Grunde geht es nicht darum, ob oder wann sich der Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung amortisiert. Sie soll ja auch keine
Einladung zum Prozessieren sein. Schließlich wünscht sich jeder, mit
seinen Kunden und Lieferanten in Harmonie und Frieden leben zu
können. Doch das spielt"s nicht immer. Deshalb bietet die
Versicherung vor allem die Gewissheit, im Streitfall genügend
"Munition" im Bunker zu haben.
Wesentlich ist auch, welches Risiko zu welchem Preis abgedeckt werden
soll. Für Bagatellfälle ist kein Rechtsschutz erforderlich. Da sind
die meisten Autohändler clever genug, diese nervensparend aus dem Weg
zu räumen. Wer versitzt schon gerne seine Zeit im Gerichtssaal, um
nach mühseligen Verhandlungen vom Richter zu einem Vergleich gedrängt
zu werden. Dem man dann ermattet auch zustimmt.
Anders ist es, wenn es bei einer Auseinandersetzung ums Eingemachte
geht. Da lässt sich ein Rechtsstreit oft nicht vermeiden. Vor allem,
da beide Seiten überzeugt sind, im Recht zu sein. Sonst würden sie
sich ja nicht im Gerichtssaal, sondern im Wirtshaus oder auf dem
Golfplatz treffen. Und da ist vor allem zu berücksichtigen, dass
meist nur einer gewinnen kann. Win-win-Lösungen sind beim
Prozessieren jedenfalls nicht zu erwarten.
Nach unserer Rechtsordnung hat der Verlierer dem Gewinner alle Kosten
zu ersetzen. Das kann sehr teuer werden. Und deshalb kommt es oft bei
Streitigkeiten nicht darauf an, wer Recht hat. Da kommt es vielmehr
darauf an, wer den längeren Atem hat, wer sich eine Prozessführung
eher leisten kann. Vor allem, wenn die Prozessdauer nicht absehbar
ist. Da ist es dann bei Vergleichsgesprächen beruhigend, die
Kostendeckung der Versicherung in der Tasche zu haben. Das verschafft
beim Verhandeln jene Sicherheit, die für ein erfolgreiches
Prozessende unerlässlich ist.
Besonders mühsam ist es, mit dem eigenen Importeur -der eigentlich
der Partner sein sollte -streiten zu müssen. Deshalb wurde, angeregt
von der Wirtschaftskammer, schon vor Jahren ein eigener
Händlerrechtsschutz kreiert. Allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.
Meist wurde ein derartiger Abschluss erst insAuge gefasst, wenn ein
Streit schon vorprogrammiert war. Naheliegenderweise konnte sich die
Versicherung dann auf ihre Leistungsfreiheit berufen. Hinderlich war
auch, dass es für die in den Verträgen vorgesehenen Schiedsverfahren
keine Kostendeckung gab.
Seit dem 1. Juni gilt nun das neue KraSchG. Das bestimmt, dass
allfällige rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Händlervertrag
vorweg zwingend per Schiedsverfahren zu lösen sind. Erst wenn das
scheitert, ist der Weg zum Gericht frei. Diese neue Rechtslage war
für das Bundesgremium nun der Anlass, sich erneut für den
Händlerrechtsschutz zu engagieren. Um 427Euro pro Jahr und
vertretener Marke gibt es einen Rechtsschutz, mit dem pro
Schlichtungsverfahren 2.500 Euro an Schlichtungskosten gedeckt sind.
Für den allenfalls dennoch nötigen Prozess stellt die Garanta dem
Versicherten pro Versicherungsfall 250.000 Euro zur Verfügung. Auch
all jene, die keinesfalls mit ihrem Importeur streiten wollen,
sollten eine derartige Versicherung abschließen. Denn Versichern
beruhigt ungemein: Schließlich weiß keiner, welche Überraschungen uns
die Marketingstrategen und Netzplaner der Hersteller bescheren.