Diese alte Weisheit ist auch allen Autohändlern klar. Doch kaum einer hat für den Ernstfall vorgesorgt. Jeder verlässt sich darauf, dass schon nichts passieren wird.

Doch wie heißt es so treffend im Wilhelm Tell: Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Es kann daher schneller was passieren, als sich ein solider Autohändler träumen kann. Die einfachste und nahe liegendste Vorsorge ist der Abschluss einer vernünftigen Versicherung. Die sorgt im Streitfall für die ausreichenden Moneten. Doch da höre ich seit Jahren, das sei ein überflüssiger Aufwand. Die ersparten Prämien bringen einem mehr, als das Prozessieren kostet. Wobei die meisten keine Ahnung haben, welche Kosten im Streitfall auf sie zukommen können.

Im Grunde geht es nicht darum, ob oder wann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung amortisiert. Sie soll ja auch keine Einladung zum Prozessieren sein. Schließlich wünscht sich jeder, mit seinen Kunden und Lieferanten in Harmonie und Frieden leben zu können. Doch das spielt"s nicht immer. Deshalb bietet die Versicherung vor allem die Gewissheit, im Streitfall genügend "Munition" im Bunker zu haben.

Wesentlich ist auch, welches Risiko zu welchem Preis abgedeckt werden soll. Für Bagatellfälle ist kein Rechtsschutz erforderlich. Da sind die meisten Autohändler clever genug, diese nervensparend aus dem Weg zu räumen. Wer versitzt schon gerne seine Zeit im Gerichtssaal, um nach mühseligen Verhandlungen vom Richter zu einem Vergleich gedrängt zu werden. Dem man dann ermattet auch zustimmt.

Anders ist es, wenn es bei einer Auseinandersetzung ums Eingemachte geht. Da lässt sich ein Rechtsstreit oft nicht vermeiden. Vor allem, da beide Seiten überzeugt sind, im Recht zu sein. Sonst würden sie sich ja nicht im Gerichtssaal, sondern im Wirtshaus oder auf dem Golfplatz treffen. Und da ist vor allem zu berücksichtigen, dass meist nur einer gewinnen kann. Win-win-Lösungen sind beim Prozessieren jedenfalls nicht zu erwarten.

Nach unserer Rechtsordnung hat der Verlierer dem Gewinner alle Kosten zu ersetzen. Das kann sehr teuer werden. Und deshalb kommt es oft bei Streitigkeiten nicht darauf an, wer Recht hat. Da kommt es vielmehr darauf an, wer den längeren Atem hat, wer sich eine Prozessführung eher leisten kann. Vor allem, wenn die Prozessdauer nicht absehbar ist. Da ist es dann bei Vergleichsgesprächen beruhigend, die Kostendeckung der Versicherung in der Tasche zu haben. Das verschafft beim Verhandeln jene Sicherheit, die für ein erfolgreiches Prozessende unerlässlich ist.

Besonders mühsam ist es, mit dem eigenen Importeur -der eigentlich der Partner sein sollte -streiten zu müssen. Deshalb wurde, angeregt von der Wirtschaftskammer, schon vor Jahren ein eigener Händlerrechtsschutz kreiert. Allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Meist wurde ein derartiger Abschluss erst insAuge gefasst, wenn ein Streit schon vorprogrammiert war. Naheliegenderweise konnte sich die Versicherung dann auf ihre Leistungsfreiheit berufen. Hinderlich war auch, dass es für die in den Verträgen vorgesehenen Schiedsverfahren keine Kostendeckung gab.

Seit dem 1. Juni gilt nun das neue KraSchG. Das bestimmt, dass allfällige rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Händlervertrag vorweg zwingend per Schiedsverfahren zu lösen sind. Erst wenn das scheitert, ist der Weg zum Gericht frei. Diese neue Rechtslage war für das Bundesgremium nun der Anlass, sich erneut für den Händlerrechtsschutz zu engagieren. Um 427Euro pro Jahr und vertretener Marke gibt es einen Rechtsschutz, mit dem pro Schlichtungsverfahren 2.500 Euro an Schlichtungskosten gedeckt sind. Für den allenfalls dennoch nötigen Prozess stellt die Garanta dem Versicherten pro Versicherungsfall 250.000 Euro zur Verfügung. Auch all jene, die keinesfalls mit ihrem Importeur streiten wollen, sollten eine derartige Versicherung abschließen. Denn Versichern beruhigt ungemein: Schließlich weiß keiner, welche Überraschungen uns die Marketingstrategen und Netzplaner der Hersteller bescheren.