Selbstverständlich verträgt jedes System sinnvolle Adaptierungen, es muss aber nicht immer alles neu erfunden werden. Die derzeit aktuellen Vorschriften zur Durchführung der §-57a-Begutachtung in Österreich samt den gesetzlich vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in der EU einzigartig. Bleibenwir daher prinzipiell bei diesem System und sehen uns nunmehr einzelne sinnvolle und mögliche Neuerungen an.

Mängel-Dokumentation: Einen der Hauptvorwürfe gegenüber unseren Kfz-Betrieben (dass es im Rahmen des eigenen Reparaturinteresses negative Gutachten geben kann) könnte man künftig ganz leicht entkräften. Für derartige Mängeleinstufungen könnte eine Fotodokumentation angedacht werden. Ein Großteil der schweren Mängel könnte mit einer Digitalkamera festgehalten und auch jetzt schon problemlos beim elektronischen Gutachten abgelegt werden. Bei Messwerten ist die Nachvollziehbarkeit durch die abzulegenden Messstreifen gegeben. In weiterer Folge wäre auch die Vernetzung der Messgeräte mit der elektronischen Begutachtungsverwaltung (EBV) möglich, technisch umsetzbar ist dies auch jetzt schon.

Verpflichtender Reparaturnachweis

Die Messdaten fließen dann automatisch in das System ein. Somit würden sich auch die lästige Ablage der Messstreifen und deren Kontrolle vor Ort erübrigen. Die Messdaten in elektronischer Form und die Mängel-Fotodokumentation könnte bei Bedarf von der Behörde problemlos kontrolliert werden. Denn spätestens abHerbst 2014 ist ohnehin die österreichweit vernetzte Begutachtungsverwaltung vorgesehen, bei der sämtliche Gutachten samt beigelegten Dokumentationen einsehbar sind.

Im Gegenzug zur gesteigerten Transparenz könnte vom Gesetzgeber eine Entlastung der §-57a-Begutachtung von polizeilicher Kontrolltätigkeit erfolgen. Diesbezüglich sind vor allem zahlreiche Mängel, die lediglich die Vorschriftsmäßigkeit betreffen, gemeint, die eigentlich nichts unmittelbar mit der Überprüfung der Verkehrs-und Betriebssicherheit zu tun haben. Warum nach der letzten 7. PBStV-Novelle beispielsweise fehlende Kennzeichen plötzlich einen schweren Mangel bzw. einen Mangel mit Gefahr im Verzug bedeuten sollen, ist im Sinne einer technischen Gefährdung nicht unbedingt logisch.

Reparaturnachweis: Bei festgestellten Mängeln am Fahrzeug, die die Ausgabe eines Pickerls nicht ermöglichen, sollte der verpflichtende Nachweis einer Reparatur durch einen Fachbetrieb mittels Rechnung für die nächste Begutachtung ausschlaggebend sein. Damit können auch Eigen-bzw. Pfusch-Reparaturen ausgeschlossen werden, die oftmalswegen mangelhafter Ausführung zu mehreren und kostenintensiven Nachkontrollen führen, bis das Pickerl tatsächlich vergeben werden kann.

Erhöhung der Kosten ist unausweichlich

Prüfkosten: Das leidigste Thema, die viel zu geringen Kosten für eine §-57a-Begutachtung, könnte ebenfalls leicht gelöst werden. Analog zu den gesetzlich einheitlich geregelten Prüfkosten der Behörde wäre auch eine einheitliche Regelung für die ermächtigten Begutachtungsstellen ohneweiteresmöglich. Derzeit sind die am freien Markt gängigen Kosten gegenüber dem nunmehr tatsächlich geforderten Aufwand ganz klar verlustbringend. Eine nachvollziehbare Kostenregelung samt dem bereits erwähnten Reparaturnachweis eines Fachbetriebs bei Negativgutachten löst den Vorwurf des Reparaturinteresses in Luft auf.

Und eines ist auch klar: Die an einer Monopolstellung interessierten Prüforganisationen würden vermutlich nie und nimmer für die derzeit geringen Prüfkosten arbeiten wollen. Eine Erhöhung dieser Kosten ist somit sinnvoll und für Fahrzeugbesitzer ohnehin unausweichlich. Dies würde auch der wirtschaftlichen Realität entsprechen.

Begutachtungsstellen in Kooperation: Wenn die künftigen Ausgaben für teure Prüfeinrichtungen und Ausbildungen für Kleinstbetriebe problematisch werden, wären von mehreren Werkstätten in Kooperation betriebene Begutachtungsstellen möglich. Ähnliche Konstruktionen sind in anderen heimischen Branchen bereits seit längerer Zeit erfolgreichetabliert. Aus preistreibender Konkurrenz entsteht derart ein sinnvolles und kostensparendes Miteinander.

Und noch zahlreiche weitere Ideen gäbe es, um einer kompletten Systemumstellung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Derzeit werden aber offiziell eingebrachte sachgerechte Lösungsvorschläge im Detail gegenüber den Systemkritikern eher vermisst. Irgendwie erinnert das an die erstarrte Haltung des Hasen im Angesicht der Schlange. Und die Schlange wittert bereits ihre Beute. Noch ist es aber für die heimischen Kfz-Betriebe nicht zu spät, um auch künftig das Pickerl in Eigenregie aufkleben zu können.