Von der EU diskutierte Systemänderungen locken nunmehr zahlreiche
Interessenten und deren Lobbyisten an, neue Geschäftsfelder an Land
zu ziehen. Dies ist aus deren Sicht prinzipiell nichts Verwerfliches,
jedoch für das österreichische §-57a-System nicht wirklich notwendig.
Selbstverständlich verträgt jedes System sinnvolle Adaptierungen, es
muss aber nicht immer alles neu erfunden werden. Die derzeit
aktuellen Vorschriften zur Durchführung der §-57a-Begutachtung in
Österreich samt den gesetzlich vorgesehenen
Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in der EU einzigartig. Bleibenwir
daher prinzipiell bei diesem System und sehen uns nunmehr einzelne
sinnvolle und mögliche Neuerungen an.
Mängel-Dokumentation: Einen der Hauptvorwürfe gegenüber unseren
Kfz-Betrieben (dass es im Rahmen des eigenen Reparaturinteresses
negative Gutachten geben kann) könnte man künftig ganz leicht
entkräften. Für derartige Mängeleinstufungen könnte eine
Fotodokumentation angedacht werden. Ein Großteil der schweren Mängel
könnte mit einer Digitalkamera festgehalten und auch jetzt schon
problemlos beim elektronischen Gutachten abgelegt werden. Bei
Messwerten ist die Nachvollziehbarkeit durch die abzulegenden
Messstreifen gegeben. In weiterer Folge wäre auch die Vernetzung der
Messgeräte mit der elektronischen Begutachtungsverwaltung (EBV)
möglich, technisch umsetzbar ist dies auch jetzt schon.
Verpflichtender Reparaturnachweis
Die Messdaten fließen dann automatisch in das System ein. Somit
würden sich auch die lästige Ablage der Messstreifen und deren
Kontrolle vor Ort erübrigen. Die Messdaten in elektronischer Form und
die Mängel-Fotodokumentation könnte bei Bedarf von der Behörde
problemlos kontrolliert werden. Denn spätestens abHerbst 2014 ist
ohnehin die österreichweit vernetzte Begutachtungsverwaltung
vorgesehen, bei der sämtliche Gutachten samt beigelegten
Dokumentationen einsehbar sind.
Im Gegenzug zur gesteigerten Transparenz könnte vom Gesetzgeber eine
Entlastung der §-57a-Begutachtung von polizeilicher Kontrolltätigkeit
erfolgen. Diesbezüglich sind vor allem zahlreiche Mängel, die
lediglich die Vorschriftsmäßigkeit betreffen, gemeint, die eigentlich
nichts unmittelbar mit der Überprüfung der Verkehrs-und
Betriebssicherheit zu tun haben. Warum nach der letzten 7.
PBStV-Novelle beispielsweise fehlende Kennzeichen plötzlich einen
schweren Mangel bzw. einen Mangel mit Gefahr im Verzug bedeuten
sollen, ist im Sinne einer technischen Gefährdung nicht unbedingt
logisch.
Reparaturnachweis: Bei festgestellten Mängeln am Fahrzeug, die die
Ausgabe eines Pickerls nicht ermöglichen, sollte der verpflichtende
Nachweis einer Reparatur durch einen Fachbetrieb mittels Rechnung für
die nächste Begutachtung ausschlaggebend sein. Damit können auch
Eigen-bzw. Pfusch-Reparaturen ausgeschlossen werden, die oftmalswegen mangelhafter Ausführung zu mehreren und kostenintensiven
Nachkontrollen führen, bis das Pickerl tatsächlich vergeben werden
kann.
Erhöhung der Kosten ist unausweichlich
Prüfkosten: Das leidigste Thema, die viel zu geringen Kosten für eine
§-57a-Begutachtung, könnte ebenfalls leicht gelöst werden. Analog zu
den gesetzlich einheitlich geregelten Prüfkosten der Behörde wäre
auch eine einheitliche Regelung für die ermächtigten
Begutachtungsstellen ohneweiteresmöglich. Derzeit sind die am freien
Markt gängigen Kosten gegenüber dem nunmehr tatsächlich geforderten
Aufwand ganz klar verlustbringend. Eine nachvollziehbare
Kostenregelung samt dem bereits erwähnten Reparaturnachweis eines
Fachbetriebs bei Negativgutachten löst den Vorwurf des
Reparaturinteresses in Luft auf.
Und eines ist auch klar: Die an einer Monopolstellung interessierten
Prüforganisationen würden vermutlich nie und nimmer für die derzeit
geringen Prüfkosten arbeiten wollen. Eine Erhöhung dieser Kosten ist
somit sinnvoll und für Fahrzeugbesitzer ohnehin unausweichlich. Dies
würde auch der wirtschaftlichen Realität entsprechen.
Begutachtungsstellen in Kooperation: Wenn die künftigen Ausgaben für
teure Prüfeinrichtungen und Ausbildungen für Kleinstbetriebe
problematisch werden, wären von mehreren Werkstätten in Kooperation
betriebene Begutachtungsstellen möglich. Ähnliche Konstruktionen sind
in anderen heimischen Branchen bereits seit längerer Zeit erfolgreichetabliert. Aus preistreibender Konkurrenz entsteht derart ein
sinnvolles und kostensparendes Miteinander.
Und noch zahlreiche weitere Ideen gäbe es, um einer kompletten
Systemumstellung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Derzeit werden
aber offiziell eingebrachte sachgerechte Lösungsvorschläge im Detail
gegenüber den Systemkritikern eher vermisst. Irgendwie erinnert das
an die erstarrte Haltung des Hasen im Angesicht der Schlange. Und die
Schlange wittert bereits ihre Beute. Noch ist es aber für die
heimischen Kfz-Betriebe nicht zu spät, um auch künftig das Pickerl in
Eigenregie aufkleben zu können.