Nicht jeder Garantiegeber ist eine Garantieversicherung. Das sollten
Autohändler bei der Wahl ihres Partners beachten.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist zweifellos ein kluges Werkzeug. Den
Kunden gibt sie Sicherheit, für den Händler ist sie ein zusätzliches
Verkaufsargument und (dank der zumeist in jährlichen Intervallen
vorgeschriebenen Inspektionen) ein wichtiges Kundenbindungsmittel.
Wer vor dem Risiko einer Eigengarantie zurückschreckt, kooperiert mit
einem Garantiegeber. Mehrere derartige Unternehmen bemühen sich um
die Gunst der Händler, doch nicht alle halten, was sie versprechen.
Vor allem eine Frage sollte ein vorsichtiger Autohändler dem ihn
besuchenden Außendienstmitarbeiter stellen: Handelt es sich beim
jeweiligen Unternehmen tatsächlich um eine Versicherung?
Strenge Regeln
Der Unterschied ist keineswegs nur theoretischer Natur. InÖsterreich
wacht beispielsweise die Finanzmarktaufsicht (FMA) über die
Einhaltung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dieses schreibt vor,
dass Versicherungen "nur in Form einer Aktiengesellschaft, einer
Europäischen Gesellschaft (SE) oder eines Versicherungsvereines auf
Gegenseitigkeit" betrieben werden dürfen. In Deutschland -dem
Herkunftsland der in Österreich aktiven Garantiegesellschaften
-gelten ähnliche Vorschriften. Dort achtet die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) auch darauf, dass jede
Versicherung ihre Rückversicherungspolitik darlegt und über
ausreichend Eigenkapital verfügt. Die Fähigkeit, den laufenden
Betrieb und die Vertriebsorganisation zu finanzieren, muss ebenfalls
unter Beweis gestellt werden. Derzeit erfüllen über 600 Unternehmen
diese Anforderungen.
Versicherer oder nicht?
Amösterreichischen Markt gelten CG Cargarantie, Real Garant und
German Assistance als führende Garantiegesellschaften. Sie alle sind
als "Schadenund Unfallversicherer unter Bundesaufsicht" eingetragen,
bestätigt die BAFIN. Für andere Unternehmen gilt das nicht:
Beispielsweise sucht man die "IntecAG", die in den vergangenen
Monaten in Österreich auffällig aktiv war, in der Datenbank der BAFIN
vergebens. Gleiches gilt für andere Anbieter wie die "MultiPart
Garantie AG", die "Pro Garant Garantiesysteme GmbH" oder die "WENA
Car Produkt GmbH"-
Keine Haftungsauflagen
Die Tatsache, dass es sich bei den genannten Firmen um keine
eingetragenen Versicherungen handelt, bedeutet vorweg nichts Böses.
Tatsächlich gibt es viele Händler, die jahrelang mit derartigen
Gesellschaften zusammenarbeiten. Im schlimmsten Fall handelt es sich
jedoch um eine Kooperation auf dünnem Eis: Im Gegensatz zu den
behördlich beaufsichtigten Versicherern sind derartige Unternehmen
nämlich schlicht und einfach Aktiengesellschaften oder Gesellschaften
mit beschränkter Haftung -und können als solche insolvent werden,
ohne irgendeine Gläubigerförderung zu bedienen.
Händler zahlen die Zeche
Manchmal handelt es sich bei einer Garantiegesellschaft sogar um eine
"Limited Company", erkennbar am Kürzel "Ltd.": Bei derartigen Firmen
gibt es kein Mindestkapital, grundsätzlich haften weder
Gesellschafter noch Direktoren mit ihrem Privatvermögen. Ein solches
Unternehmen war die "WestStar Car Security Limited" aus Nürnberg, die
im April 2009 Insolvenz anmelden musste. Noch kurz zuvor hatte sie
auch in Österreich massiv um Händler gekeilt. Wer sich von Argumenten
wie "keine Versicherungssteuer nötig" blenden hatte lassen, blieb auf
seinen geleisteten Zahlungen sitzen und musste sich auch noch mit (zu
Recht) empörten Kunden herumschlagen.
Ein Grundsatz, der im Geschäftsleben generell angebracht ist, sollte
für Anschluss-und Gebrauchtwagengarantien daher ganz besonders
gelten: Es prüfe, wer sich lange bindet!