Eine Gebrauchtwagengarantie ist zweifellos ein kluges Werkzeug. Den Kunden gibt sie Sicherheit, für den Händler ist sie ein zusätzliches Verkaufsargument und (dank der zumeist in jährlichen Intervallen vorgeschriebenen Inspektionen) ein wichtiges Kundenbindungsmittel.

Wer vor dem Risiko einer Eigengarantie zurückschreckt, kooperiert mit einem Garantiegeber. Mehrere derartige Unternehmen bemühen sich um die Gunst der Händler, doch nicht alle halten, was sie versprechen. Vor allem eine Frage sollte ein vorsichtiger Autohändler dem ihn besuchenden Außendienstmitarbeiter stellen: Handelt es sich beim jeweiligen Unternehmen tatsächlich um eine Versicherung?

Strenge Regeln

Der Unterschied ist keineswegs nur theoretischer Natur. InÖsterreich wacht beispielsweise die Finanzmarktaufsicht (FMA) über die Einhaltung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dieses schreibt vor, dass Versicherungen "nur in Form einer Aktiengesellschaft, einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit" betrieben werden dürfen. In Deutschland -dem Herkunftsland der in Österreich aktiven Garantiegesellschaften -gelten ähnliche Vorschriften. Dort achtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) auch darauf, dass jede Versicherung ihre Rückversicherungspolitik darlegt und über ausreichend Eigenkapital verfügt. Die Fähigkeit, den laufenden Betrieb und die Vertriebsorganisation zu finanzieren, muss ebenfalls unter Beweis gestellt werden. Derzeit erfüllen über 600 Unternehmen diese Anforderungen.

Versicherer oder nicht?

Amösterreichischen Markt gelten CG Cargarantie, Real Garant und German Assistance als führende Garantiegesellschaften. Sie alle sind als "Schadenund Unfallversicherer unter Bundesaufsicht" eingetragen, bestätigt die BAFIN. Für andere Unternehmen gilt das nicht: Beispielsweise sucht man die "IntecAG", die in den vergangenen Monaten in Österreich auffällig aktiv war, in der Datenbank der BAFIN vergebens. Gleiches gilt für andere Anbieter wie die "MultiPart Garantie AG", die "Pro Garant Garantiesysteme GmbH" oder die "WENA Car Produkt GmbH"-

Keine Haftungsauflagen

Die Tatsache, dass es sich bei den genannten Firmen um keine eingetragenen Versicherungen handelt, bedeutet vorweg nichts Böses. Tatsächlich gibt es viele Händler, die jahrelang mit derartigen Gesellschaften zusammenarbeiten. Im schlimmsten Fall handelt es sich jedoch um eine Kooperation auf dünnem Eis: Im Gegensatz zu den behördlich beaufsichtigten Versicherern sind derartige Unternehmen nämlich schlicht und einfach Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung -und können als solche insolvent werden, ohne irgendeine Gläubigerförderung zu bedienen.

Händler zahlen die Zeche

Manchmal handelt es sich bei einer Garantiegesellschaft sogar um eine "Limited Company", erkennbar am Kürzel "Ltd.": Bei derartigen Firmen gibt es kein Mindestkapital, grundsätzlich haften weder Gesellschafter noch Direktoren mit ihrem Privatvermögen. Ein solches Unternehmen war die "WestStar Car Security Limited" aus Nürnberg, die im April 2009 Insolvenz anmelden musste. Noch kurz zuvor hatte sie auch in Österreich massiv um Händler gekeilt. Wer sich von Argumenten wie "keine Versicherungssteuer nötig" blenden hatte lassen, blieb auf seinen geleisteten Zahlungen sitzen und musste sich auch noch mit (zu Recht) empörten Kunden herumschlagen.

Ein Grundsatz, der im Geschäftsleben generell angebracht ist, sollte für Anschluss-und Gebrauchtwagengarantien daher ganz besonders gelten: Es prüfe, wer sich lange bindet!