Ein Fahrzeug sichern, eine Schadensmeldung tätigen und die Abstellung auf dem Firmengelände ermöglichen: Wenn eine Werkstätte ein havariertes Auto repariert oder ausschlachtet, sind diese Punkte von untergeordneter Bedeutung. Doch was passiert, wenn nach Tagen oder Wochen ein Auto in der "Wrackbörse" ersteigert und vom fremden Bieter abgeholt wird?
Doppelte Nebenkostenpauschale
Derartige Fälle wurden in den vergangenen Jahren immer häufiger. Den Kfz-Branchenvertretern gelang es nunmehr, mit dem Versicherungsverband eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Kasko- und Haftpflichtfälle zu vereinbaren. Diese "Totalschadenpauschale" in doppelter Höhe der Nebenkostenpauschale, die neben Sicherung und Schadensmeldung eine Standzeit bis zu 13 Werktagen enthält, trat am 1. November in Kraft. Bezahlt wird sie (entweder in bar oder per Bankomaten) vom Aufkäufer, dem dafür ein Beleg auszustellen ist.
"Reine Empfehlung"
Als Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer begrüßt Arthur Clark die neue Pauschale: "Wir haben uns im Interesse unserer Mitglieder über 2 Jahre lang um diese Lösung bemüht." Auch von den Kfz-Technikern kommt Zustimmung, wenngleich die Gewerbevertreter auf ein Detail hinweisen: Auf Wunsch der Versicherungen wird die Totalschadenpauschale nurdann gewährt, wenn für die Unfallmeldung ein elektronisches Schadenmanagementsystem verwendet wurde.
Das gibt es mittlerweile in fast jedem Betrieb - aber eben nichtüberall, wie Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl unterstreicht. Daher sei die Totalschadenpauschale auch nur als "reine Empfehlung" zu betrachten: "Jedem Betrieb steht es natürlich frei, die tatsächlich angefallenen Kosten nachweislich zu kalkulieren."
Inspiration durch Austausch
Der Unternehmertag von Obereder/Castrol findet heuer am 28. und 29. November im Kitzbüheler Henri Country House statt.