Doch es droht neues Ungemach: Eine im letzten Moment zurückgezogene Novelle hätte den Erstübernehmern - also den Autohändlern - die volle Verantwortung für die sachgemäße Entsorgung bis hin zur Erfüllung der einzelnen Verwertungsquoten zugeschanzt.

"Diese Zusatzbelastung konnten wir im Interesse der Betriebe erfolgreich abwenden", berichtet Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer des Arbeitskreises der Automobilimporteure. Es gebe aber weiterhin einen Verbesserungsbedarf. Wann es tatsächlich zu einer Neuregelung kommt, ist derzeit offen.