"Es wird eine ganze Reihe von Vertragsänderungen geben. Bekanntlich bieten wir an, diese bei Bedarf von einem Kartellrechtsexperten prüfen zu lassen. Wir werden auch die Verbände, wenn mit sie mit Verträgen zu uns kommen, beraten. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Einschränkungen beim Mehrmarkenhandel und den veränderten Kündigungszeiten, insbesondere dass eine Kündigung nicht mehr begründet werden muss."