Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Assistenz in Bevormundung übergeht und die Rechte und Pflichten des Lenkers betroffen sind. Was den meisten dieser elektronischen Heilsbringer fehlt, sind ausreichende gesetzliche Grundlagen.

Elektronische Systeme begegnen uns nicht nur im Kfz. Auch die Verkehrstechnik verwendet immer mehr Sensoren zur Steuerung von Ampeln und anderen Anlagen. Wohl deutlichübers Ziel geschossen hat man mit jenen Erfindungen, welche die Reifen von Geisterfahrern aufschlitzen sollten. Erwischt hat es hauptsächlich richtig fahrende Fahrzeuge, die zur Freude der lokalen Reifenhändler einem Irrtum der elektronischen Fahrtrichtungserfassung zum Opfer fielen.

Es gab sogar Ideen zur ferngesteuerten Abschaltung von Motoren, was uns dank noch ungenügender technischer Voraussetzungen gerade noch erspart geblieben ist. Es scheint überhaupt eine Eigenart verkehrstechnischer Innovationen zu sein, dem Fahrer die Verantwortung für sein Tun aus der Hand nehmen zu wollen: Versuche zur Fernsteuerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an kritischen Stellen nennen sich ganz harmlos "intelligent speed adaption ISA".

Dabei gäbe es so viel an nützlicher, aber leider nicht genutzter Informationsvermittlung, die sich wohltuend auf Sicherheit und Umwelt auswirken könnte. Da wäre zum Beispiel die Anzeige der zu fahrenden Geschwindigkeit bei grünen Wellen (soferne es die überhaupt gibt). Das Optimum wäre eine Kommunikation mit Anzeigen im Fahrzeug, aber da sind noch lange keine Entwicklungen absehbar.

Weil offensichtlich die Bekanntschaft mit Produkthaftungsfällen bei den Fahrzeugherstellern eine gewisse Vorsicht bewirkt hat, funktionieren elektronische Kfz-Systeme mittlerweile nicht nur besser, sondern auch deutlich weniger bevormundend. Allerdings kocht jeder größere Hersteller sein eigenes Süppchen, womit sich unterschiedliche Einsatzbereiche undQualitätsunterschiede der Systeme erklären. Diverse Bremsassistenten, Abstandswarnungen, Spurführungen, Tempomaten, Müdigkeitserkennungen, Regensensoren, Unfalldatenschreiber, Navigationsgeräte funktionieren bereits mit Vertrauen erweckender Genauigkeit. Die Frage der Sinnhaftigkeit stellt sich für mich bereits bei teilweise falsch angezeigten Verkehrszeichen. Solange ich zur Wendung des Halses fähig bin, werde ich auch ohne Einparkassistenten auskommen. Meine Bedenken steigen bei einer vollautomatischen Steuerung der Leuchtweite von Scheinwerfern, da sie anderen Verkehrsteilnehmern durch Blendung gefährlich werden kann. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Vermeidung von Blendung (d. h. zur Schaltung von Abblendlicht), also ist deren Zulässigkeit eher sehr fragwürdig.

Der Gesetzgeber (zum Teil geht es um EU-Kompetenzen) wäre dringend aufgerufen, Prioritäten zu setzen, was an elektronischen Hilfsmitteln zur Standardausrüstung gehören und was eher verboten werden sollte. ABS samt Notbremsassistenten sollte wohl lückenlos für alle Kfz inklusive der Einspurigen verbindlich sein, ebenso elektronische Reifendruckkontrollen. Bei leistungsstärkeren Kfz (besonders Motorräder) wären Schlupfregelungen oder Fahrdynamikregelungen zu fordern. Bei Auslösung von Airbags wären automatische Notrufsysteme (e-call) sinnvoll. Als einer, der Nachtunfälle genau kennt, erscheinen mir weiters Nachtsichtgeräte zur Erkennung von Fußgängern und Hindernissen wichtig. Es bedarf auch einiger Festlegungen zu normierten Schnittstellen für die Kommunikation mit anderen Kfz und verkehrstechnischen Steuerungen. Schlussendlich muss aber nicht zuletzt die Zahl und Art der unterschiedlichen Piepser, Blinker, Displays und Bluetooth-Ansagen eine Vereinheitlichung und Begrenzung erfahren, da zwischendurch ein Blick auf die Straße auch nicht so schlecht wäre.