Alle 5 Jahre gibt es Neuwahlen in der Wirtschaftskammer – und mit einiger Verzögerung scheiden Funktionäre aus. So passierte es auch im Bundesgremium des Fahrzeughandels, und daher wurden bei der Sitzung in Graz im November auch langjährige Mitglieder geehrt. Nicht mehr im Bundesgremium vertreten sind unter anderem Komm.-Rat Franz Eckl (Eckl GmbH in Würnsdorf, NÖ), Komm.-Rat Georg Schmuttermeier (G. Schmuttermeier GmbH in Traiskirchen, NÖ) und Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner (Automobile Mairhuber in Gmunden, OÖ). Alle 3 waren teilweise über mehrere Jahrzehnte in der Wirtschaftskammer aktiv; Oberwallner hatte das Bundesgremium des Fahrzeughandels von 2005 bis 2010 geleitet. Nicht bei der Ehrung anwesend waren Verena Wiesinger (Wiesinger GmbH in Wien) und Helmut Salinger (Pappas Automobilvertriebs GmbH in Linz): Sie erhielten die Urkunden für „Respekt, Dank und Anerkennung“ per Post.

Hutschinski bleibt Einzelhandelssprecher

Doch natürlich waren diese Ehrungen beim Abendessen nur ein ganz kleiner Teil im Rahmen dieser Sitzungen: In den Stunden davor fanden Wahlen statt. So wurde Prof. Komm.-Rat Burkhard Werner Rene Ernst (Rainer Kraftfahrzeughandels GmbH in Wien) für die kommenden 5 Jahre ebenso wieder zum Leiter der Öffentlichkeitsarbeit bestellt wie Stefan Hutschinski (Hutschinski Mobility GmbH in Wien) zum Einzelhandelssprecher. Laut Edelsbrunner sind beide Wahlen einstimmig erfolgt.

Eines der wichtigsten Themen in Graz waren die Rückforderungen der COVID-Hilfen durch das Finanzamt: Bisher sind 3 Autohandels-Betriebe in der Steiermark, 2 in Niederösterreich und einer in Tirol betroffen. Es geht laut Edelsbrunner um den Umsatzersatz von damals, der laut Meinung einiger Finanzbeamter nur für Autos, die an Privatkunden verkauft worden wären, in Anspruch genommen werden durfte, nicht aber für Fahrzeuge, die an Betriebe fakturiert wurden. „Nun fordert man diesen Umsatzersatz teilweise zurück“, sagt Edelsbrunner: „Wir haben aber ein Gutachten, das wir über die Landesgremien oder das Bundesgremium gerne jedem Steuerberater eines Unternehmens zur Verfügung stellen: Das besagt, dass dieser Umsatzersatz sehr wohl rechtlich möglich war.“ Laut Edelsbrunner will man diese Causa notfalls bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) durchfechten: „Es kann nicht sein, dass das nachträglich aufgehoben wird.“