Am 31. März läuft die E-Förderung 2023 ab und wie bereits seit Jänner 2024 bekannt, wird es auch in diesem Jahr einen neuen Fördercall geben, der ab 1. April mit neuen Richtlinien startet.

"Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-In-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur", fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen.

Das ist für Privatpersonen neu
Privatpersonen bekommen künftig für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 Euro. Darin inkludiert ist die Förderung von Bundesseite in der Höhe von 3.000 Euro, die nach dem Kauf selbst beantragt wird. Die restliche Summe ist der Importeursanteil, der direkt vom Verkäufer beim Kaufvertrag abgezogen wird.

Selbiges gilt für E-Mototrräder. Hier beträgt die Förderung bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert. Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro Förderung, Errichter von Gemeinschaftsanlagen für Mehrparteienhäuser erhalten bis zu 1.800 Euro Förderung. 

Die größte Neuerung im Vergleich zum Vorjahr: Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV werden nicht mehr gefördert.

Eine positive Neuerung betrifft den Kauf von Vorführ- und Jungwagen. Bisher konnte die Förderung nur bis maximal 12 Monate nach Erstzulassung beantragt werden. In der neuen Förderung ist dies bis zu 15 Monate lang möglich. 

Neues für Unternehmen
Auch Unternehmen müssen sich mit neuen Förderrichtlinien vertraut machen. So wird künftig zwischen Einzelmaßnahme oder kombinierter Maßnahme unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt. Hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung.

Bei den kombinierten Maßnahmen geht es um die Förderung eines Fahrzeugs in Kombination mit Ladeinfrastruktur oder für mehrere E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur. Hier muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden.

Zudem wird 2024 auch die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer Busse gefördert.

Weitere Informationen zur E-Mobilitätsförderung 2024 sowie die Einreichung der Anträge finden Sie unter hier.