„Die Liquidität der KSR Group ist für den Fortbetrieb im Sanierungsverfahren gesichert", so RA Dr. Sauer. "Auf dieser Grundlage hat das Gericht den Beschluss gefasst das Unternehmen weiter fortzuführen.“ Am 6. Dezember 2023 erfolge die Abstimmung der Gläubiger über den Sanierungsplan.
Die kompetente Argumentation
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